Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Nürnberg

Was nach dem Ende der Zinsbindung passiert. Hier finden Sie Baufinanzierer in Nürnberg, die Anschlussfinanzierung als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Nürnberg · Anschlussfinanzierung in ganz Deutschland

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baugeld & mehr Finanzvermittlung GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Konstanzenstr. 15, 90439 Nürnberg 0911 3765330

Die baugeld & mehr Finanzvermittlung GmbH vermittelt seit 2002 von Nürnberg aus Baufinanzierungen für Kauf und Neubau. Laut Leistungsseite gehören auch Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen, Umschuldungen, Sanierungsdarlehen und die Finanzierung vermieteter Immobilien dazu, Förderdarlehen von KfW und BayernLabo werden eingebunden. Das Impressum nennt eine Genehmigung als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Marco Maximini

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Berlichingenstraße 10, 91126 Schwabach 0171 4568798

Marco Maximini berät als Partner der Baugeld Spezialisten in Schwabach zur Finanzierung von Eigentumswohnungen, Häusern und Neubauten im Landkreis Roth und im Raum Nürnberg. Er prüft Förderkredite der KfW und regionale Zuschüsse und begleitet auch Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen. Auf seiner Beraterseite ist eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO angegeben.

Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung im Umkreis von Nürnberg

Büros bis 30 km von Nürnberg entfernt.

Gracjan Sojka, FrankenVersichert.de

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Wiesenstraße 17, 90765 Fürth · 6 km entfernt 0162 5757864

Gracjan Sojka arbeitet in Fürth als unabhängiger Versicherungsmakler und vermittelt daneben Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen. Auf der Website wird auch der Kauf von Immobilien als Kapitalanlage behandelt. Das Impressum nennt eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Mario Nicolai e.K. (Baufi-Franken)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Grasweg 4, 90765 Fürth · 7 km entfernt 0911 9360934

Unter dem Namen Baufi-Franken vermittelt Mario Nicolai von Fürth aus Baufinanzierungen für Käufer in Fürth, Nürnberg und Erlangen. Die Website nennt außerdem Anschlussfinanzierungen sowie Darlehen für Modernisierung und Sanierung. Laut Impressum bestehen Erlaubnisse nach § 34c, § 34d, § 34f und § 34i GewO.

Frankenbaufi GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Wetterkreuz 27, 91058 Erlangen · 11 km entfernt 09131 6238530

Die Frankenbaufi GmbH mit Sitz in Erlangen vermittelt Baufinanzierungen für Käufer und Bauherren in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Neben Kauf und Neubau nennt die Website Anschlussfinanzierungen, Modernisierungskredite und die Einbindung staatlicher Förderung. Im Impressum ist eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO angegeben.

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Immobilien finanzieren in Nürnberg: das Wichtigste vor Ort

Den Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 und die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1. Januar 2026 hat der städtische Gutachterausschuss am 9. April 2026 veröffentlicht. Laut Stadt Nürnberg wurden 2025 Bestandswohnungen zu 1.800 bis 6.800 Euro und Neubauwohnungen zu 4.600 bis 9.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verkauft, die Bodenrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen zwischen 210 und 1.500 Euro je Quadratmeter.

Aus dem Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg)

  • 2025 wurden 5.621 Transaktionen gezählt (2024: 4.666), der Geldumsatz lag bei rund 2,4 Milliarden Euro, davon rund 1,8 Milliarden Euro für Wohnimmobilien (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
  • Bestandswohnungen wurden 2025 zu 1.800 bis 6.800 Euro je m² Wohnfläche verkauft (plus 4 Prozent), Neubauwohnungen zu 4.600 bis 9.500 Euro je m² (plus 2 Prozent) (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
  • Freistehende Einfamilienhäuser kosteten 390.000 bis 1.200.000 Euro (minus 3 Prozent), Doppel- und Reihenhäuser 360.000 bis 740.000 Euro (plus 2 Prozent) (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
  • Die Bodenrichtwertkarte 2026 umfasst 1.262 Zonen; für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen die Werte bei 210 bis 1.500 Euro je m² (minus 7 Prozent gegenüber 2024), für mehrgeschossigen Wohnungsbau bei 570 bis 3.300 Euro je m² (plus 4 Prozent) (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
  • Der Median der Kaufpreise für Bestandswohnungen lag 2024 bei 3.380 Euro je m², für Neubauwohnungen bei 6.090 Euro je m², für Reihenhäuser und Doppelhaushälften im Bestand bei 460.000 Euro (Wohnungsmarktbeobachtung 2025, S. 1).

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg) (2026)

Kaufnebenkosten in Bayern

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

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Ratgeber: Anschlussfinanzierung

Alle Ratgeber zum Thema Anschlussfinanzierung

Über Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Nürnberg

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema Anschlussfinanzierung als Kurzinformation wissen

Die meisten Baufinanzierungen laufen länger als die vereinbarte Zinsbindung. Ist die Zinsbindung abgelaufen, besteht meist noch eine Restschuld, für die Sie neue Konditionen brauchen. Diese Anschlussfinanzierung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen während der Laufzeit, denn sie bestimmt Ihre Rate für viele weitere Jahre. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.

Was bedeutet Anschlussfinanzierung?

Bei einer Baufinanzierung vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Sollzins für einen bestimmten Zeitraum. Nach dessen Ende ist das Darlehen in der Regel nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld müssen Sie einen neuen Zinssatz und eine neue Zinsbindung vereinbaren, entweder mit Ihrer bisherigen Bank oder mit einem anderen Darlehensgeber.

Die Konditionen der Anschlussfinanzierung hängen vom Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt ab, außerdem von der Höhe der Restschuld, vom Wert der Immobilie und von Ihrer persönlichen Situation. Weil niemand das künftige Zinsniveau kennt, birgt die Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko.

Welche Möglichkeiten haben Sie zum Ende der Zinsbindung?

Grundsätzlich stehen drei Wege offen.

  • Prolongation: Sie verlängern das Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist bequem, weil keine neue Grundschuld nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich trotzdem, denn die Bank weiß, dass ein Wechsel mit Aufwand verbunden ist.
  • Umschuldung: Sie lösen die Restschuld mit einem Darlehen einer anderen Bank ab. Das kann günstigere Konditionen bringen, erfordert aber eine neue Kreditprüfung und die Übertragung der Grundschuld.
  • Forward-Darlehen: Sie sichern sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung schon Jahre im Voraus. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Aufschlag.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, dem verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.

Wann sollten Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ein Forward-Darlehen können Sie häufig bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abschließen. Für eine Umschuldung zu einer neuen Bank sollten Sie mehrere Monate Vorlauf einplanen, weil Kreditprüfung und Übertragung der Grundschuld Zeit brauchen.

Nach § 493 Abs. 1 BGB muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber informieren, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Warten Sie nicht auf dieses Schreiben. Drei Monate sind für einen sorgfältigen Vergleich und einen Bankwechsel oft knapp.

Welche Rechte haben Sie bei langer Zinsbindung?

Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie können das Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Das ist besonders dann interessant, wenn das Zinsniveau seit Vertragsschluss gesunken ist. Sie können die Restschuld dann umschulden, obwohl die vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsschluss.

Was kostet ein Wechsel der Bank?

Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Bank wechseln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es fallen aber Kosten für die Übertragung der Sicherheit an. In der Regel wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür sind eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung im Grundbuch nötig, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet werden.

Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber in den Vergleich einfließen. Gerade bei einer kleinen Restschuld kann der Zinsvorteil einer neuen Bank geringer ausfallen als der Aufwand. Bei größeren Restschulden lohnt sich der Vergleich dagegen häufig.

Was prüft eine neue Bank?

Eine neue Bank behandelt die Anschlussfinanzierung wie eine neue Finanzierung. Sie prüft nach § 505a BGB Ihre Kreditwürdigkeit und bewertet die Immobilie. Verlangt werden typischerweise:

  • aktuelle Einkommensnachweise
  • Selbstauskunft und Ausweiskopie
  • der bisherige Darlehensvertrag und eine aktuelle Bestätigung der Restschuld
  • Grundbuchauszug, Flurkarte und Unterlagen zum Objekt
  • bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

Hat sich Ihre Situation seit der ersten Finanzierung verändert, etwa durch Ruhestand, Selbstständigkeit oder Trennung, kann das die Konditionen beeinflussen. Die Prolongation bei der bisherigen Bank erfordert dagegen oft keine vollständige neue Prüfung.

Welche Rolle spielt die Restschuld?

Die Höhe der Restschuld entscheidet mit über Ihre Verhandlungsposition. Je niedriger sie im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto geringer ist das Risiko der Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen.

Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung, um Ihre Finanzierung neu auszurichten. Sie können die Tilgung anpassen, eine Sondertilgung leisten, eine kürzere oder längere Zinsbindung wählen oder weitere Kredite einbeziehen. Prüfen Sie dabei, ob die Restschuld innerhalb der neuen Zinsbindung oder bis zu einem bestimmten Lebensalter vollständig getilgt sein soll.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer vergleicht das Prolongationsangebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Banken und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel nach Abzug der Wechselkosten lohnt. Er hilft bei der Frage, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, und koordiniert bei einer Umschuldung die Ablösung und die Abtretung der Grundschuld.

Besonders hilfreich ist Unterstützung, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, wenn Sie die Finanzierung neu strukturieren oder weitere Kredite einbeziehen möchten oder wenn das Ende der Zinsbindung kurz bevorsteht und wenig Zeit bleibt.

Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Anschlussfinanzierungen anbieten.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht um die Anschlussfinanzierung kümmere?

Was dann gilt, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig läuft das Darlehen zu einem variablen Zins weiter, oder die Restschuld wird fällig. Beides ist selten die günstigste Lösung.

Muss mich meine Bank vor dem Ende der Zinsbindung informieren?

Ja. Nach § 493 Abs. 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist.

Fällt beim Bankwechsel eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nicht, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung wechseln. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur verlangt werden, wenn Sie das Darlehen vorzeitig während der laufenden Zinsbindung ablösen.

Was kostet der Wechsel zu einer neuen Bank?

Meist wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an. Sie sind in der Regel deutlich geringer als bei einer neuen Grundschuld.

Prüft die neue Bank meine Bonität erneut?

Ja. Eine neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und Immobilie wie bei einer Erstfinanzierung. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt bereit.

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