Die baugeld & mehr Finanzvermittlung GmbH vermittelt seit 2002 von Nürnberg aus Baufinanzierungen für Kauf und Neubau. Laut Leistungsseite gehören auch Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen, Umschuldungen, Sanierungsdarlehen und die Finanzierung vermieteter Immobilien dazu, Förderdarlehen von KfW und BayernLabo werden eingebunden. Das Impressum nennt eine Genehmigung als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.
Marco Maximini berät als Partner der Baugeld Spezialisten in Schwabach zur Finanzierung von Eigentumswohnungen, Häusern und Neubauten im Landkreis Roth und im Raum Nürnberg. Er prüft Förderkredite der KfW und regionale Zuschüsse und begleitet auch Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen. Auf seiner Beraterseite ist eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO angegeben.
Unter dem Namen Baufi-Franken vermittelt Mario Nicolai von Fürth aus Baufinanzierungen für Käufer in Fürth, Nürnberg und Erlangen. Die Website nennt außerdem Anschlussfinanzierungen sowie Darlehen für Modernisierung und Sanierung. Laut Impressum bestehen Erlaubnisse nach § 34c, § 34d, § 34f und § 34i GewO.
Die Frankenbaufi GmbH mit Sitz in Erlangen vermittelt Baufinanzierungen für Käufer und Bauherren in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Neben Kauf und Neubau nennt die Website Anschlussfinanzierungen, Modernisierungskredite und die Einbindung staatlicher Förderung. Im Impressum ist eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO angegeben.
Immobilien finanzieren in Nürnberg: das Wichtigste vor Ort
Den Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 und die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1. Januar 2026 hat der städtische Gutachterausschuss am 9. April 2026 veröffentlicht. Laut Stadt Nürnberg wurden 2025 Bestandswohnungen zu 1.800 bis 6.800 Euro und Neubauwohnungen zu 4.600 bis 9.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verkauft, die Bodenrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen zwischen 210 und 1.500 Euro je Quadratmeter.
Aus dem Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg)
2025 wurden 5.621 Transaktionen gezählt (2024: 4.666), der Geldumsatz lag bei rund 2,4 Milliarden Euro, davon rund 1,8 Milliarden Euro für Wohnimmobilien (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
Bestandswohnungen wurden 2025 zu 1.800 bis 6.800 Euro je m² Wohnfläche verkauft (plus 4 Prozent), Neubauwohnungen zu 4.600 bis 9.500 Euro je m² (plus 2 Prozent) (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
Freistehende Einfamilienhäuser kosteten 390.000 bis 1.200.000 Euro (minus 3 Prozent), Doppel- und Reihenhäuser 360.000 bis 740.000 Euro (plus 2 Prozent) (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
Die Bodenrichtwertkarte 2026 umfasst 1.262 Zonen; für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen die Werte bei 210 bis 1.500 Euro je m² (minus 7 Prozent gegenüber 2024), für mehrgeschossigen Wohnungsbau bei 570 bis 3.300 Euro je m² (plus 4 Prozent) (Zusammenfassung der Stadt Nürnberg).
Der Median der Kaufpreise für Bestandswohnungen lag 2024 bei 3.380 Euro je m², für Neubauwohnungen bei 6.090 Euro je m², für Reihenhäuser und Doppelhaushälften im Bestand bei 460.000 Euro (Wohnungsmarktbeobachtung 2025, S. 1).
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Wann Banken und Förderstellen beim Modernisierungskredit einen Verwendungsnachweis verlangen, welche Belege zählen und welche Kredite ohne Nachweis auskommen.
Über Baufinanzierer für Modernisierung und Sanierung in Nürnberg
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Modernisierung und Sanierung als Kurzinformation wissen
Wer ein Haus oder eine Wohnung modernisiert, investiert oft erhebliche Summen in neue Fenster, ein neues Bad, eine Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Für die Finanzierung stehen mehrere Wege offen: vom Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag über eine klassische Baufinanzierung mit Grundschuld bis zu Förderkrediten und Zuschüssen. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang der Maßnahme, vom vorhandenen Eigenkapital und vom Wert der Immobilie ab. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick als Kurzinformation.
Welche Wege gibt es, eine Modernisierung zu finanzieren?
Grundsätzlich lassen sich vier Bausteine unterscheiden, die auch kombiniert werden können:
Eigenkapital: Rücklagen oder frei verfügbares Vermögen. Das ist der einfachste Weg, schränkt aber die Liquidität ein.
Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag: Ein Ratenkredit, der zweckgebunden oder frei verwendbar sein kann. Er ist schnell verfügbar, hat aber meist kürzere Laufzeiten.
Baufinanzierung mit Grundschuld: Ein Immobiliendarlehen, für das die Bank eine Grundschuld eintragen lässt oder eine bestehende Grundschuld nutzt. Geeignet für größere Summen.
Förderkredite und Zuschüsse: Programme des Bundes, der Länder oder der Kommunen, vor allem für energetische Maßnahmen und Barrierereduzierung.
Ein Bausparvertrag kann ebenfalls eine Rolle spielen, wenn er bereits besteht und zuteilungsreif ist oder in absehbarer Zeit wird.
Wann verlangt die Bank eine Grundschuld?
Ob eine Grundschuld nötig ist, hängt vor allem von der Höhe des Kredits ab. Kleinere Beträge vergeben viele Banken ohne Grundbucheintrag, weil der Aufwand für Notar und Grundbuchamt im Verhältnis zur Kreditsumme hoch wäre. Größere Vorhaben finanzieren Banken dagegen in der Regel nur gegen eine Grundschuld.
Besteht bereits eine Grundschuld aus der ursprünglichen Finanzierung, kann diese unter Umständen erneut genutzt werden, wenn das erste Darlehen schon teilweise getilgt ist. Das spart Kosten. Liegt die Grundschuld bei einer anderen Bank, ist eine Abtretung oder eine nachrangige Grundschuld nötig. Nachrangige Sicherheiten bewerten Banken vorsichtiger, was sich auf die Konditionen auswirken kann.
Wie bewertet die Bank ein Sanierungsvorhaben?
Die Bank möchte wissen, was genau gemacht wird und was es kostet. Sie verlangt deshalb Handwerkerangebote, Kostenvoranschläge oder eine Kostenschätzung eines Architekten. Je konkreter die Planung, desto belastbarer ist die Kreditentscheidung.
Gleichzeitig prüft die Bank, wie sich die Maßnahme auf den Wert der Immobilie auswirkt. Nicht jeder ausgegebene Euro erhöht den Beleihungswert im gleichen Umfang. Energetische Maßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern, werden meist günstiger bewertet als rein geschmackliche Änderungen. Die Kreditwürdigkeit prüft die Bank zusätzlich anhand Ihres Einkommens und Ihrer bestehenden Verpflichtungen.
Kann die Modernisierung mit einem Kauf kombiniert werden?
Ja. Beim Kauf einer älteren Immobilie wird die Sanierung häufig gleich mitfinanziert. Kaufpreis und Modernisierungskosten werden dann in einem Darlehen oder in mehreren Darlehensbausteinen zusammengefasst. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nur einmal eine Grundschuld eintragen lassen und die Gesamtkosten von Anfang an planen.
Wichtig ist, die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Eine Begehung mit einem Sachverständigen oder Handwerker hilft, versteckte Mängel früh zu erkennen. Viele Banken zahlen den Sanierungsanteil nach Baufortschritt oder gegen Vorlage von Rechnungen aus.
Was gilt bei energetischen Maßnahmen?
Für energetische Sanierungen gibt es Förderprogramme in Form von Krediten und Zuschüssen. Bei vielen Programmen ist entscheidend, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Oft ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben, der die Maßnahmen plant und bestätigt. Die genauen Voraussetzungen ändern sich regelmäßig, prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Merkblätter der Förderstelle.
Für selbstgenutztes Wohneigentum besteht zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Diese lässt sich nicht beliebig mit Förderprogrammen kombinieren. Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Was sollten Vermieter beachten?
Bei vermieteten Immobilien kommen steuerliche und mietrechtliche Fragen hinzu. Steuerlich ist die Unterscheidung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, die über die Abschreibung verteilt werden, wichtig. Nach einem Kauf können umfangreiche Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Die Einordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.
Mietrechtlich regelt § 555b BGB, was als Modernisierung gilt, und § 559 BGB, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen dürfen. Die Ankündigungspflichten nach § 555c BGB sollten Sie vor Beginn der Arbeiten einhalten. Für die Finanzierung kann eine höhere Miete die Kapitaldienstfähigkeit verbessern, die Bank wird sie aber erst berücksichtigen, wenn sie belegt ist.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer hilft vor allem dann, wenn die Modernisierung größer ist, wenn mehrere Finanzierungsbausteine kombiniert werden sollen oder wenn Kauf und Sanierung zusammen finanziert werden. Er kann prüfen, ob eine bestehende Grundschuld genutzt werden kann, welche Bank Sanierungsvorhaben in Ihrer Größenordnung finanziert und wie sich Förderkredite in die Gesamtfinanzierung einfügen.
Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Ratenkredit oder ein Immobiliendarlehen günstiger ist, lohnt der Vergleich. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister einsehbar ist. Für die technische Planung bleiben Architekt, Handwerker und Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Modernisierung immer eine Grundschuld?
Nein. Kleinere Vorhaben lassen sich oft mit einem Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag finanzieren. Bei größeren Summen verlangen Banken in der Regel eine Grundschuld, bieten dafür aber meist längere Laufzeiten und bessere Konditionen.
Kann ich Kauf und Sanierung in einer Finanzierung zusammenfassen?
Ja, das ist üblich. Die Bank finanziert dann Kaufpreis und Sanierungskosten gemeinsam. Sie verlangt dafür Kostenvoranschläge oder Angebote und bewertet die Immobilie häufig mit Blick auf den Zustand nach der Sanierung.
Welche Unterlagen braucht die Bank für eine Sanierung?
Üblich sind eine Kostenaufstellung oder Handwerkerangebote, eine Beschreibung der Maßnahmen, Fotos des Ist-Zustands, Objektunterlagen und Einkommensnachweise. Bei energetischen Maßnahmen kommen oft Nachweise eines Energieeffizienz-Experten hinzu.
Kann ich Modernisierungskosten von der Steuer absetzen?
Das hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und um welche Maßnahmen es sich handelt. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Lassen Sie die Einzelheiten von einem Steuerberater prüfen.
Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?
Dann fehlt Geld, das Sie aus Rücklagen oder einer Nachfinanzierung decken müssen. Banken empfehlen deshalb einen Puffer für unvorhergesehene Kosten. Klären Sie vorab, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufstockung des Darlehens möglich ist.
Baufinanzierer für Modernisierung in weiteren Städten