Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Rüsselsheim

Was nach dem Ende der Zinsbindung passiert. Hier finden Sie Baufinanzierer in Rüsselsheim, die Anschlussfinanzierung als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Rüsselsheim · Anschlussfinanzierung in ganz Deutschland

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Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung im Umkreis von Rüsselsheim

Büros bis 30 km von Rüsselsheim entfernt.

Bauffy GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Brand 41, 55116 Mainz · 10 km entfernt

Die Bauffy GmbH in der Mainzer Altstadt ist auf die Vermittlung von Baufinanzierungen spezialisiert und hat laut Impressum eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Sie begleitet Kauf, Neubau und Anschlussfinanzierungen und bezieht Förderdarlehen etwa der KfW in die Finanzierung ein.

W&F Wohnfinanz GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Mainzer Str. 155, 55299 Nackenheim · 10 km entfernt

Die W&F Wohnfinanz GmbH aus Nackenheim ist als Immobilienmakler und Versicherungsmakler tätig und besitzt eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler. Sie vermittelt Finanzierungen für den Immobilienkauf sowie Anschlussfinanzierungen und bezieht dabei Förderdarlehen von KfW und ISB ein. Daneben vermarktet sie Immobilien in Mainz, Rheinhessen und dem Rhein-Main-Gebiet.

Finanzmatrix AG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Auf dem Zehnthöbel 16b, 64572 Büttelborn-Worfelden · 12 km entfernt

Die Finanzmatrix AG in Büttelborn-Worfelden finanziert Kauf und Bau von Immobilien sowie Modernisierungen und Anschlussfinanzierungen. Sie berät persönlich, telefonisch oder online und prüft dabei auch Förderprogramme der KfW. Neben der Erlaubnis nach § 34i GewO ist die Gesellschaft als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler zugelassen.

HW BAUFI Finanzgruppe GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Welfenstraße 9-11, 65189 Wiesbaden · 14 km entfernt

Die HW BAUFI Finanzgruppe GmbH in Wiesbaden vermittelt Baufinanzierungen unter den Marken HAUS & WOHNEN und BAUFI DIREKT, persönlich in der Region Rhein-Main oder online. Laut Impressum hat sie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Neben Kauffinanzierungen begleitet sie auch Anschlussfinanzierungen.

Busch-Finanzdienstleistungen, Carsten E. D. Busch

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Forsthaus 10, 65817 Eppstein · 17 km entfernt

Carsten E. D. Busch vermittelt von Eppstein aus Baufinanzierungen im Rhein-Main-Gebiet und ist laut Impressum Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Er begleitet Kauf, Neubau und Anschlussfinanzierungen und unterstützt bei Förderungen für Modernisierung und energetische Sanierung.

CHRIST Konzepte GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bessunger Straße 87, 64347 Griesheim · 18 km entfernt

CHRIST Konzepte in Griesheim bei Darmstadt erstellt Finanzierungskonzepte für Kauf und Bau von Immobilien sowie für Anschlussfinanzierungen und vergleicht dazu Angebote vieler Banken und Sparkassen. Das Unternehmen ist außerdem als Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Edelmetallhändler tätig und hat eine Erlaubnis nach § 34i GewO.

hypoexpert GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Wichernstraße 12, 64291 Darmstadt · 18 km entfernt

HypoExpert vermittelt von Darmstadt aus Baufinanzierungen und vergleicht dafür Angebote zahlreicher Banken und Sparkassen. Zum Angebot gehören Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen, Modernisierungskredite und die Einbindung von KfW-Darlehen. Laut Impressum besteht unter anderem eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

ImmoFin-Union, Karsten Winter

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Kleiberweg 4, 65207 Wiesbaden · 18 km entfernt

Karsten Winter berät unter dem Namen ImmoFin-Union als Partner der Baugeld Spezialisten von Wiesbaden aus zu Baufinanzierungen für Eigennutzer und Kapitalanleger. Zum Angebot gehören auch Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Modernisierungen, die Beratung ist auch auf Englisch möglich.

Pfeffer Finanzen, Detlef Pfeffer

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bessunger Straße 48, 64347 Griesheim · 18 km entfernt

Detlef Pfeffer berät in Griesheim als Partner der Baugeld Spezialisten zu Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Anschlussfinanzierung. Die Anfragen laufen über eine Vermittlungsplattform mit Zugang zu vielen Banken, ergänzend berät er zum Bausparen. Gespräche finden im Büro, am Telefon oder per Video statt.

FINANCEDOOR GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Kiesstraße 38, 60486 Frankfurt am Main · 22 km entfernt

Die FINANCEDOOR GmbH in Frankfurt-Bockenheim berät zu Geldanlage, Altersvorsorge und Absicherung und vermittelt Immobilienfinanzierungen. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses und bei Anschlussfinanzierungen prüft sie das Budget, vergleicht Finanzierungspartner und begleitet bis zur Zusage, persönlich oder digital.

IMMOIMAGE.DE Heinz Janssen Immobilienmakler

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Jahnstraße 7, 64285 Darmstadt · 23 km entfernt

Heinz Janssen ist in Darmstadt als Immobilienmakler tätig und vermittelt unter dem Namen Janssen Baufinanzierung auch Immobilienkredite. Er begleitet den Kauf von Bestandsobjekten, Neubauten und Grundstücken sowie Anschlussfinanzierungen und Modernisierungen, persönlich oder digital. Die Erlaubnis nach § 34i GewO ist im Impressum genannt.

Finitium GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bahnhofstraße 2, 63303 Dreieich · 24 km entfernt

Die Finitium GmbH aus Dreieich vermittelt unter der Geschäftsführung von Dominic Hoffmann Immobilienfinanzierungen im Rhein-Main-Gebiet und hat eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler. Sie begleitet Baufinanzierungen für den Immobilienkauf, Anschlussfinanzierungen sowie Modernisierungen und Sanierungen. Daneben vermittelt sie Ratenkredite.

DarlehensCenter Rhein-Main GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Frankfurter Straße 44a, 63150 Heusenstamm · 29 km entfernt

Das DarlehensCenter Rhein-Main in Heusenstamm erstellt Finanzierungskonzepte für Kauf, Bau und Modernisierung von Wohneigentum und übernimmt auch Umfinanzierungen bestehender Darlehen. Beraten wird persönlich im Büro, ein weiterer Standort besteht in Freiburg.

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Immobilien finanzieren in Rüsselsheim: das Wichtigste vor Ort

Für Rüsselsheim am Main ist seit Mai 2021 der Gutachterausschuss für die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und den Odenwaldkreis zuständig. Laut seinem Immobilienmarktbericht Südhessen 2026 kostete ein freistehendes Ein- oder Zweifamilienhaus in Rüsselsheim im Mittel 575.000 €. Im Kreis Groß-Gerau wurden 2025 1.889 Kaufverträge registriert.

Aus dem Immobilienmarktbericht Südhessen 2026

  • Im Kreis Groß-Gerau wurden 2025 1.889 Kaufverträge registriert, nach 1.817 im Jahr 2024; der Geldumsatz lag bei 977 Mio. € nach 1.050 Mio. € (S. 26 und S. 30).
  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in Rüsselsheim am Main kosteten im Untersuchungszeitraum 2023 bis 2025 im Mittel 575.000 €, ermittelt aus 25 auswertbaren Kauffällen bei durchschnittlich 150 m² Wohnfläche und 510 m² Grundstück (S. 55).
  • Für Reihenhäuser und Doppelhaushälften in Rüsselsheim am Main ergab sich aus 11 Kauffällen ein mittlerer Kaufpreis von 471.000 € (S. 63).
  • Neugebaute Eigentumswohnungen in Rüsselsheim am Main erzielten im Mittel 5.020 €/m² Wohnfläche (21 Kauffälle), wiederverkaufte Wohnungen 3.180 €/m² (3 Kauffälle) (S. 72 und S. 77).
  • Die generalisierten Bodenwerte für Wohnbauflächen in Rüsselsheim am Main liegen zum 1. Januar 2026 bei 725 €/m² in guter, 570 €/m² in mittlerer und 420 €/m² in mäßiger Lage (S. 83).

Quelle: Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises, Immobilienmarktbericht Südhessen 2026 (2026)

Kaufnebenkosten in Hessen

Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

Nützliche Stellen

Stadtteile

Innenstadt · Bauschheim · Haßloch · Königstädten · Dicker Busch · Berliner Viertel · Eichengrund

Ratgeber: Anschlussfinanzierung

Alle Ratgeber zum Thema Anschlussfinanzierung

Über Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Rüsselsheim

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema Anschlussfinanzierung als Kurzinformation wissen

Die meisten Baufinanzierungen laufen länger als die vereinbarte Zinsbindung. Ist die Zinsbindung abgelaufen, besteht meist noch eine Restschuld, für die Sie neue Konditionen brauchen. Diese Anschlussfinanzierung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen während der Laufzeit, denn sie bestimmt Ihre Rate für viele weitere Jahre. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.

Was bedeutet Anschlussfinanzierung?

Bei einer Baufinanzierung vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Sollzins für einen bestimmten Zeitraum. Nach dessen Ende ist das Darlehen in der Regel nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld müssen Sie einen neuen Zinssatz und eine neue Zinsbindung vereinbaren, entweder mit Ihrer bisherigen Bank oder mit einem anderen Darlehensgeber.

Die Konditionen der Anschlussfinanzierung hängen vom Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt ab, außerdem von der Höhe der Restschuld, vom Wert der Immobilie und von Ihrer persönlichen Situation. Weil niemand das künftige Zinsniveau kennt, birgt die Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko.

Welche Möglichkeiten haben Sie zum Ende der Zinsbindung?

Grundsätzlich stehen drei Wege offen.

  • Prolongation: Sie verlängern das Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist bequem, weil keine neue Grundschuld nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich trotzdem, denn die Bank weiß, dass ein Wechsel mit Aufwand verbunden ist.
  • Umschuldung: Sie lösen die Restschuld mit einem Darlehen einer anderen Bank ab. Das kann günstigere Konditionen bringen, erfordert aber eine neue Kreditprüfung und die Übertragung der Grundschuld.
  • Forward-Darlehen: Sie sichern sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung schon Jahre im Voraus. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Aufschlag.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, dem verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.

Wann sollten Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ein Forward-Darlehen können Sie häufig bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abschließen. Für eine Umschuldung zu einer neuen Bank sollten Sie mehrere Monate Vorlauf einplanen, weil Kreditprüfung und Übertragung der Grundschuld Zeit brauchen.

Nach § 493 Abs. 1 BGB muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber informieren, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Warten Sie nicht auf dieses Schreiben. Drei Monate sind für einen sorgfältigen Vergleich und einen Bankwechsel oft knapp.

Welche Rechte haben Sie bei langer Zinsbindung?

Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie können das Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Das ist besonders dann interessant, wenn das Zinsniveau seit Vertragsschluss gesunken ist. Sie können die Restschuld dann umschulden, obwohl die vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsschluss.

Was kostet ein Wechsel der Bank?

Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Bank wechseln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es fallen aber Kosten für die Übertragung der Sicherheit an. In der Regel wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür sind eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung im Grundbuch nötig, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet werden.

Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber in den Vergleich einfließen. Gerade bei einer kleinen Restschuld kann der Zinsvorteil einer neuen Bank geringer ausfallen als der Aufwand. Bei größeren Restschulden lohnt sich der Vergleich dagegen häufig.

Was prüft eine neue Bank?

Eine neue Bank behandelt die Anschlussfinanzierung wie eine neue Finanzierung. Sie prüft nach § 505a BGB Ihre Kreditwürdigkeit und bewertet die Immobilie. Verlangt werden typischerweise:

  • aktuelle Einkommensnachweise
  • Selbstauskunft und Ausweiskopie
  • der bisherige Darlehensvertrag und eine aktuelle Bestätigung der Restschuld
  • Grundbuchauszug, Flurkarte und Unterlagen zum Objekt
  • bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

Hat sich Ihre Situation seit der ersten Finanzierung verändert, etwa durch Ruhestand, Selbstständigkeit oder Trennung, kann das die Konditionen beeinflussen. Die Prolongation bei der bisherigen Bank erfordert dagegen oft keine vollständige neue Prüfung.

Welche Rolle spielt die Restschuld?

Die Höhe der Restschuld entscheidet mit über Ihre Verhandlungsposition. Je niedriger sie im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto geringer ist das Risiko der Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen.

Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung, um Ihre Finanzierung neu auszurichten. Sie können die Tilgung anpassen, eine Sondertilgung leisten, eine kürzere oder längere Zinsbindung wählen oder weitere Kredite einbeziehen. Prüfen Sie dabei, ob die Restschuld innerhalb der neuen Zinsbindung oder bis zu einem bestimmten Lebensalter vollständig getilgt sein soll.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer vergleicht das Prolongationsangebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Banken und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel nach Abzug der Wechselkosten lohnt. Er hilft bei der Frage, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, und koordiniert bei einer Umschuldung die Ablösung und die Abtretung der Grundschuld.

Besonders hilfreich ist Unterstützung, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, wenn Sie die Finanzierung neu strukturieren oder weitere Kredite einbeziehen möchten oder wenn das Ende der Zinsbindung kurz bevorsteht und wenig Zeit bleibt.

Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Anschlussfinanzierungen anbieten.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht um die Anschlussfinanzierung kümmere?

Was dann gilt, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig läuft das Darlehen zu einem variablen Zins weiter, oder die Restschuld wird fällig. Beides ist selten die günstigste Lösung.

Muss mich meine Bank vor dem Ende der Zinsbindung informieren?

Ja. Nach § 493 Abs. 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist.

Fällt beim Bankwechsel eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nicht, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung wechseln. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur verlangt werden, wenn Sie das Darlehen vorzeitig während der laufenden Zinsbindung ablösen.

Was kostet der Wechsel zu einer neuen Bank?

Meist wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an. Sie sind in der Regel deutlich geringer als bei einer neuen Grundschuld.

Prüft die neue Bank meine Bonität erneut?

Ja. Eine neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und Immobilie wie bei einer Erstfinanzierung. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt bereit.

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