Umschuldung

Umschuldung verständlich erklärt: Kündigungsrechte nach § 489 BGB, Vorfälligkeitsentschädigung, Kosten und Unterlagen für den Kreditwechsel.

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Das sollten Sie zum Thema Umschuldung wissen

Inhalt
  1. Was bedeutet Umschuldung bei einer Baufinanzierung?
  2. Wann dürfen Sie einen Immobilienkredit vorzeitig kündigen?
  3. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
  4. Was kostet eine Umschuldung?
  5. Können Ratenkredite in die Baufinanzierung aufgenommen werden?
  6. Welche Unterlagen braucht die neue Bank?
  7. Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Eine Umschuldung ersetzt einen bestehenden Kredit durch einen neuen, häufig bei einer anderen Bank. Bei Immobilien verfolgen Eigentümer damit meist eines von zwei Zielen: Sie möchten für ihr laufendes Hausdarlehen bessere Bedingungen erhalten, oder sie möchten mehrere Kredite, etwa Ratenkredite oder eine Autofinanzierung, in einer Baufinanzierung zusammenfassen. Ob eine Umschuldung sinnvoll ist, hängt weniger vom Wunsch nach einem Wechsel ab als von den Vertragsbedingungen, den gesetzlichen Kündigungsrechten und den Kosten. Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte als Kurzinformation zusammen.

Was bedeutet Umschuldung bei einer Baufinanzierung?

Bei einer Umschuldung nimmt die neue Bank ein Darlehen auf und zahlt damit die bestehende Restschuld bei der bisherigen Bank ab. Für Sie ändert sich danach der Vertragspartner, der Sollzins, die Rate und gegebenenfalls die Laufzeit. Die Immobilie bleibt dabei als Sicherheit erhalten, die Grundschuld wird entweder übertragen oder neu bestellt.

Abzugrenzen ist die Umschuldung von der Prolongation. Bei einer Prolongation bleiben Sie bei Ihrer bisherigen Bank und vereinbaren lediglich neue Konditionen. Eine Umschuldung bedeutet dagegen einen echten Wechsel. Das kann Vorteile bringen, verlangt aber auch eine vollständige neue Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Wann dürfen Sie einen Immobilienkredit vorzeitig kündigen?

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung können Sie nicht beliebig kündigen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen drei Wege vor:

  • Ordentliche Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens dürfen Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die vereinbarte Zinsbindung länger läuft. Wurde später eine neue Vereinbarung über Zins oder Rückzahlung getroffen, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.
  • Kündigung bei variablem Zins nach § 489 Abs. 2 BGB: Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
  • Außerordentliche Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB: Haben Sie ein berechtigtes Interesse, etwa weil Sie die Immobilie verkaufen möchten, dürfen Sie vorzeitig kündigen. Die Bank kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Daneben gibt es die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags. Ob die Bank zustimmt und zu welchen Bedingungen, ist Verhandlungssache.

Wichtig ist außerdem § 489 Abs. 3 BGB: Kündigen Sie und zahlen den geschuldeten Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Die Anschlussfinanzierung sollte daher stehen, bevor Sie kündigen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den Schaden aus, der einer Bank entsteht, wenn sie ein fest verzinstes Darlehen früher zurückerhält als vereinbart. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen regelt § 502 BGB die Grundlagen. Die Bank berechnet sie in der Regel aus dem entgangenen Zinsertrag abzüglich ersparter Kosten und der Wiederanlage des Geldes.

Ausgeschlossen ist der Anspruch nach § 502 Abs. 2 BGB unter anderem dann, wenn der Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung nur unzureichend enthält. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, kann nur eine Prüfung des konkreten Vertrags klären, gegebenenfalls durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Für die Entscheidung zählt am Ende der Vergleich: Übersteigen die Einsparungen durch die neuen Konditionen die Entschädigung und alle Nebenkosten, kann sich der Wechsel rechnen. Andernfalls ist es oft sinnvoller, bis zum Ende der Zinsbindung oder bis zum gesetzlichen Kündigungsrecht zu warten.

Was kostet eine Umschuldung?

Neben einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung fallen in der Regel Kosten rund um die Grundschuld an. Die bestehende Grundschuld kann an die neue Bank abgetreten werden. Dafür sind eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung und eine Eintragung im Grundbuch nötig. Alternativ wird die alte Grundschuld gelöscht und eine neue bestellt, was meist teurer ist.

Weitere mögliche Posten sind Bereitstellungszinsen, wenn das neue Darlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird, sowie Kosten für eine Wertermittlung, falls die Bank diese nicht selbst trägt. Fragen Sie vor der Unterschrift ausdrücklich nach allen Nebenkosten, damit Ihr Vergleich vollständig ist.

Können Ratenkredite in die Baufinanzierung aufgenommen werden?

Viele Eigentümer möchten neben dem Hausdarlehen auch Konsumkredite ablösen. Das ist möglich, wenn die Immobilie genügend Beleihungsspielraum bietet und die Bank die Ablösung als Verwendungszweck akzeptiert. Die Ratenkredite verschwinden dann aus der monatlichen Belastung, und es bleibt eine einzige Rate.

Bedenken Sie dabei, dass kurzfristige Schulden durch die Übernahme in die Baufinanzierung oft über einen deutlich längeren Zeitraum zurückgezahlt werden. Eine niedrigere Monatsrate bedeutet daher nicht automatisch geringere Gesamtkosten. Prüfen Sie auch die Kündigungsbedingungen der Ratenkredite, denn auch hier kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Welche Unterlagen braucht die neue Bank?

Die neue Bank prüft Sie wie bei einer Erstfinanzierung. Üblicherweise werden verlangt:

  • Einkommensnachweise und bei Selbstständigen die Unterlagen der letzten Jahre
  • der aktuelle Darlehensvertrag und eine Bestätigung der Restschuld
  • ein aktueller Grundbuchauszug
  • Objektunterlagen wie Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Fotos
  • Kontoauszüge und eine Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die neue Bank eine verbindliche Zusage geben. Planen Sie bei einer ordentlichen Kündigung ausreichend Zeit ein, damit die Frist von sechs Monaten nicht knapp wird.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer ist sinnvoll, wenn Sie Angebote mehrerer Banken vergleichen möchten und Unterstützung bei der Frage brauchen, ob sich ein vorzeitiger Wechsel rechnet. Er kann die Kosten einer Umschuldung einschließlich Grundschuldabtretung und Vorfälligkeitsentschädigung gegenüberstellen und den zeitlichen Ablauf zwischen Kündigung, Zusage und Auszahlung planen.

Das gilt besonders, wenn mehrere Kredite gebündelt werden sollen, wenn das Einkommen schwankt oder wenn die Immobilie inzwischen vermietet ist. Achten Sie darauf, dass der Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt. Diese können Sie im öffentlichen Vermittlerregister prüfen. Rechtliche Fragen zur Wirksamkeit Ihres Vertrags oder zur Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung gehören dagegen zu einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen zu Umschuldung

Was ist der Unterschied zwischen Umschuldung und Anschlussfinanzierung?

Eine Anschlussfinanzierung schließt sich an das reguläre Ende der Zinsbindung an. Eine Umschuldung meint allgemeiner die Ablösung eines Kredits durch einen neuen, auch vor Ablauf der Zinsbindung oder zur Zusammenfassung mehrerer Kredite. In der Praxis werden beide Begriffe oft gemeinsam verwendet.

Kann ich meine Baufinanzierung jederzeit umschulden?

Nein. Bei einer festen Zinsbindung brauchen Sie ein Kündigungsrecht. Das ordentliche Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB greift zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten. Davor ist eine Ablösung meist nur mit Zustimmung der Bank oder bei berechtigtem Interesse nach § 490 Abs. 2 BGB möglich.

Muss für eine Umschuldung eine neue Grundschuld eingetragen werden?

Nicht zwingend. Häufig wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Das ist in der Regel günstiger als eine Neueintragung, verursacht aber ebenfalls Notar- und Grundbuchkosten.

Lassen sich Ratenkredite in eine Baufinanzierung übernehmen?

Das ist möglich, wenn die Immobilie genug Beleihungsspielraum bietet und die Bank den Verwendungszweck akzeptiert. Die Ratenkredite werden dann aus dem neuen Darlehen abgelöst. Es lohnt sich, die längere Laufzeit und die Gesamtkosten genau zu vergleichen.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Sie fällt an, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen und die Bank dadurch einen Schaden geltend machen kann, etwa bei einer Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB. Bei einer ordentlichen Kündigung nach § 489 BGB entsteht sie nicht.

Baufinanzierer für Umschuldung

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69 Einträge · Wie wird sortiert?

ACCONSIS GmbH Finanzierungsberatung

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Schloßschmidstraße 5, 80639 München 089 547143

Finanzierungsberatung in Neuhausen, die zu einer Unternehmensgruppe mit Steuerberatung gehört. Begleitet werden selbst genutzte Immobilien, Neubauten und Kapitalanlagen bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, einschließlich Fördermitteln und Anschlussfinanzierungen.

AHG Business Corporation GmbH (AHG Baufinanzierung)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Königsberger Straße 13, 77694 Kehl 07851 956484

AHG Baufinanzierung aus Kehl ist auf die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen spezialisiert und berät persönlich vor Ort. Genannt werden Finanzierungen für Kauf, Anschlussfinanzierung und Modernisierung, Umschuldungen sowie die Einbindung von KfW-Mitteln.

Baufi Ludwigsburg, Inhaber Ivan Kristic

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Neckarstr. 35, 74379 Ingersheim 07142 2248471

Ivan Kristic berät unter dem Namen Baufi Ludwigsburg von Ingersheim aus zu Finanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er vermittelt auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Option, Umschuldungen und Darlehen für vermietete Objekte und prüft dabei Förderprogramme.

BauFinity GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bussardstraße 35A, 37176 Nörten-Hardenberg 0551 28879600

Die BauFinity GmbH ist ein Immobiliardarlehensvermittler mit Sitz in Nörten-Hardenberg, der sich auf Baufinanzierung konzentriert. Das Angebot umfasst Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen sowie Modernisierungen unter Einbindung von Fördermitteln.

BAUFIPUR Baufinanzierung, Tim Oliver Hybl

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Hartfeldstraße 87, 75417 Mühlacker 07041 4963245

BAUFIPUR in Mühlacker vermittelt mit einem kleinen Team Finanzierungen für Bestands- und Neubauimmobilien. Genannt werden außerdem Anschlussfinanzierungen auch als Forward-Darlehen, die Neuordnung bestehender Verbindlichkeiten, Förderberatung bei Kauf und Sanierung sowie die Finanzierung von Kapitalanlagen.

Brauner Baufinanzierung GmbH & Co.KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Marie-Juchacz-Allee 217, 67067 Ludwigshafen 0621 95345522

Die Brauner Baufinanzierung unter Thomas Brauner vermittelt in Ludwigshafen Darlehen für Kauf und Bau von Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Dazu kommen Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Modernisierungsdarlehen; KfW-Programme werden in den Bankenvergleich einbezogen.

Concept BauFinanz

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Hellweg 6b, 33014 Bad Driburg 05253 940010

Concept BauFinanz vermittelt Finanzierungen für Neubau, Ersterwerb vom Bauträger und den Kauf bestehender Wohngebäude, daneben Forward-Darlehen, Umschuldungen und Modernisierungen. Ein Schwerpunkt ist die Beantragung öffentlicher Baudarlehen der NRW.BANK und von KfW-Mitteln. Auch Wohn- und Geschäftshäuser sowie gewerbliche Bauten werden finanziert.

Daniel Pfister BAUFIMANUFAKTUR

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Adelsdorf 5a, 90616 Neuhof an der Zenn 09102 9943752

Daniel Pfister vermittelt unter der Marke Baufimanufaktur Baufinanzierungen für Kauf und Hausbau im Raum Nürnberg und Fürth. Die Website behandelt auch Umschuldungen und Förderdarlehen der KfW. Laut Impressum besteht eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Dein Baufinanzierer Tobias Schneider

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Brüsseler Straße 5, 65552 Limburg an der Lahn 06431 947344

Tobias Schneider vermittelt in Limburg Baufinanzierungen für Bau und Kauf, auch für Kapitalanleger. Weitere Schwerpunkte sind Anschlussfinanzierungen mit Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen sowie Modernisierungen unter Einbindung von Fördermitteln.

Fischer Baufinanzierungs- und Privatkunden Makler GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 07452 6005397

Die Fischer Baufinanzierungs- und Privatkunden Makler GmbH hat ihren Hauptsitz in Nagold und einen weiteren Standort in Herrenberg. Sie vermittelt Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Renovierungsdarlehen und bezieht dabei Förderdarlehen von KfW und L-Bank ein.

GWF Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzberatung mbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Moserweg 8a, 85356 Freising 089 9920400

Die GWF Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzberatung mbH in Freising-Neustift berät Privat- und Firmenkunden zu Geldanlage, Versicherungen und Finanzierungen. Zum Angebot gehören Baufinanzierung, Forward-Darlehen und Umfinanzierungen sowie die Einbindung öffentlicher Fördermittel.

Harald Wacker Immobilien & Finanzdienstleistungen e.K.

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Jahnstr. 1, 71032 Böblingen 07031 6858988

Das 1993 gegründete Einzelunternehmen von Harald Wacker in Böblingen verbindet Immobilienvermittlung mit der Vermittlung von Baufinanzierungen. Begleitet werden der Kauf einer Immobilie, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen sowie Umbau und Modernisierung.

Jürgen Jacob

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Paul-Münch-Str. 5, 67686 Mackenbach 0157 88242804

Jürgen Jacob ist gelernter Bankkaufmann und vermittelt als Partner der Baugeld Spezialisten Immobilienfinanzierungen im Raum Kaiserslautern und in der Saar-Pfalz. Er finanziert selbst genutzte und teilvermietete Häuser ebenso wie Eigentumswohnungen und reine Anlageobjekte und berät zu Anschlussfinanzierung, Umschuldung und Modernisierung.

Kirsten Winkler (Baufinanzierung Kirsten Winkler)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Westpark 15, 35435 Wettenberg 0641 97297-0

Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.

Kreditmanufaktur Bodensee Gesellschaft für Finanzierungsvermittlung mbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Rengoldshauser Straße 9, 88662 Überlingen 07551 8439080

Die Kreditmanufaktur Bodensee in Überlingen ist auf die Vermittlung von Finanzierungen spezialisiert. Sie begleitet private Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen und bearbeitet daneben auch Gewerbe- und Projektfinanzierungen.

KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Johannes-Mechtel-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 06431 29470

Die Gesellschaft aus Limburg vermittelt Ratenkredite und Baufinanzierungen. Zum Angebot gehören Hausfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen bestehender Baudarlehen, Modernisierungskredite und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital.

Maria Fischbein (ehem. Maria Sabrowski), Finanzberaterin

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Marktstraße 18, 56564 Neuwied 0172 1767654

Maria Fischbein vermittelt als Finanzberaterin Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Privatkredite. Sie bindet Fördermittel für Kauf und Sanierung ein und finanziert auch für Selbstständige, etwa Büro- oder Gewerbeflächen.

Mario Nicolai e.K. (Baufi-Franken)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Grasweg 4, 90765 Fürth 0911 9360934

Unter dem Namen Baufi-Franken vermittelt Mario Nicolai von Fürth aus Baufinanzierungen für Käufer in Fürth, Nürnberg und Erlangen. Die Website nennt außerdem Anschlussfinanzierungen sowie Darlehen für Modernisierung und Sanierung. Laut Impressum bestehen Erlaubnisse nach § 34c, § 34d, § 34f und § 34i GewO.

Ralf Schmidt wertraum GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Langgasse 81, 67454 Haßloch 06324 9212-0

Die wertraum GmbH in Haßloch arbeitet als Finanz- und Versicherungsmakler und begleitet Kunden auch bei der Immobilienfinanzierung. Zum Angebot gehören die Einschätzung des finanziellen Rahmens vor Kauf oder Bau, die Suche nach einem passenden Kreditgeber sowie Fragen zu Umschuldung und Prolongation bestehender Darlehen.

TCP-Investmentberatung Thomas Chmielewski

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Sternstraße 10, 85283 Wolnzach-Burgstall 08442 9559945

Die TCP-Investmentberatung von Thomas Chmielewski in Wolnzach-Burgstall berät zu Geldanlage, Vorsorge und Immobilienfinanzierung. Sie erarbeitet Finanzierungsstrukturen für Kauf, Anschlussfinanzierung und Umschuldung und prüft bei vermieteten Objekten die Wirtschaftlichkeit der Immobilie.

TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Feldborde 15, 34305 Niedenstein 05603 917091

Die Firma aus Niedenstein betreut Immobilien- und Modernisierungsfinanzierungen sowie Umschuldungen. Dazu gehören ein Zinsvergleich über zahlreiche Banken, Versicherungen und Bausparkassen, die Prüfung staatlicher Zuschüsse und die Einreichung des Darlehensantrags. Weitere Schwerpunkte sind Kapitalanlagen, Versicherungen und Generationenberatung.

ULTIMA Dienstleistungen Finanzvermittlungsgesellschaft m.b.H. (elbehyp)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Große Bleichen 32, 20354 Hamburg 040 35710400

Finanzierungsvermittler in der Hamburger Innenstadt, der unter der Marke elbehyp auftritt. Ein Schwerpunkt liegt auf schwierigen Fällen, etwa bei Schufa-Einträgen, sowie auf Umschuldung, Anschlussfinanzierung und Kapitalbeschaffung für Immobilieneigentümer.

Wese Finanzkonzept Andreas Wese

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Leipziger Str. 80, 36037 Fulda 0661 90196000

Andreas Wese arbeitet mit seinem Team als Partner der Baugeld Spezialisten in Fulda und vermittelt Baufinanzierungen über eine Vielzahl von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Er begleitet Hausbau und Kauf von der Budgetplanung bis zur Umsetzung und berät auch zu Anschlussfinanzierung, Umfinanzierung und Modernisierungsdarlehen.

Über Baufinanzierer für Umschuldung

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

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