Die Frankenbaufi GmbH mit Sitz in Erlangen vermittelt Baufinanzierungen für Käufer und Bauherren in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Neben Kauf und Neubau nennt die Website Anschlussfinanzierungen, Modernisierungskredite und die Einbindung staatlicher Förderung. Im Impressum ist eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO angegeben.
Unter dem Namen Baufi-Franken vermittelt Mario Nicolai von Fürth aus Baufinanzierungen für Käufer in Fürth, Nürnberg und Erlangen. Die Website nennt außerdem Anschlussfinanzierungen sowie Darlehen für Modernisierung und Sanierung. Laut Impressum bestehen Erlaubnisse nach § 34c, § 34d, § 34f und § 34i GewO.
Konstanzenstr. 15, 90439 Nürnberg · 18 km entfernt
Die baugeld & mehr Finanzvermittlung GmbH vermittelt seit 2002 von Nürnberg aus Baufinanzierungen für Kauf und Neubau. Laut Leistungsseite gehören auch Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen, Umschuldungen, Sanierungsdarlehen und die Finanzierung vermieteter Immobilien dazu, Förderdarlehen von KfW und BayernLabo werden eingebunden. Das Impressum nennt eine Genehmigung als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.
Berlichingenstraße 10, 91126 Schwabach · 29 km entfernt
Marco Maximini berät als Partner der Baugeld Spezialisten in Schwabach zur Finanzierung von Eigentumswohnungen, Häusern und Neubauten im Landkreis Roth und im Raum Nürnberg. Er prüft Förderkredite der KfW und regionale Zuschüsse und begleitet auch Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen. Auf seiner Beraterseite ist eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO angegeben.
Immobilien finanzieren in Erlangen: das Wichtigste vor Ort
Die Bodenrichtwerte für Erlangen stellt der Gutachterausschuss der Stadt über BORIS-Bayern und den BayernAtlas bereit, die Stichtage 1. Januar 2026 und 1. Januar 2024 sind kostenfrei abrufbar. Nach dem Wohnungsbericht 2024 der Stadt Erlangen kostete eine Bestandswohnung 2023 durchschnittlich 3.800 Euro und eine Neubauwohnung 5.600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (S. 7).
Aus dem Wohnungsbericht Erlangen 2024 (Kaufpreisdaten des Gutachterausschusses)
Nach den Auswertungen des Gutachterausschusses kostete eine Bestandswohnung mit rund 80 m² Wohnfläche im Jahr 2023 circa 3.800 € je m², eine vergleichbare Neubauwohnung rund 5.600 € je m²; das sind circa 7 bis 8 Prozent weniger als 2021 (S. 33).
Baugrundstücke für Einfamilienhäuser in guter Lage liegen zwischen 880 und 1.390 € je m², für Geschosswohnungsbau in guter Lage zwischen 1.210 und 1.260 € je m² (nach Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2024) (S. 7).
Individuelles Wohnbauland ist von 2013 auf 2022 um das 2,2-fache gestiegen, Geschosswohnbauland um das 2,8-fache; zwischen 2022 und 2023 war der Bodenpreisindex erstmals seit den 2010er Jahren rückläufig (S. 34).
In den letzten 10 Jahren wurden im Durchschnitt pro Jahr Verträge über 174 Einfamilienhäuser, 745 Wohnungen und Teileigentum sowie 49 unbebaute Grundstücke geschlossen (S. 32).
Erlangen hatte zum 31.12.2023 119.676 Einwohnende und 67.095 Wohnungen, davon circa 75 Prozent Geschosswohnungen (S. 6).
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Wann Banken und Förderstellen beim Modernisierungskredit einen Verwendungsnachweis verlangen, welche Belege zählen und welche Kredite ohne Nachweis auskommen.
Über Baufinanzierer für Modernisierung und Sanierung in Erlangen
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Modernisierung und Sanierung als Kurzinformation wissen
Wer ein Haus oder eine Wohnung modernisiert, investiert oft erhebliche Summen in neue Fenster, ein neues Bad, eine Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Für die Finanzierung stehen mehrere Wege offen: vom Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag über eine klassische Baufinanzierung mit Grundschuld bis zu Förderkrediten und Zuschüssen. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang der Maßnahme, vom vorhandenen Eigenkapital und vom Wert der Immobilie ab. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick als Kurzinformation.
Welche Wege gibt es, eine Modernisierung zu finanzieren?
Grundsätzlich lassen sich vier Bausteine unterscheiden, die auch kombiniert werden können:
Eigenkapital: Rücklagen oder frei verfügbares Vermögen. Das ist der einfachste Weg, schränkt aber die Liquidität ein.
Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag: Ein Ratenkredit, der zweckgebunden oder frei verwendbar sein kann. Er ist schnell verfügbar, hat aber meist kürzere Laufzeiten.
Baufinanzierung mit Grundschuld: Ein Immobiliendarlehen, für das die Bank eine Grundschuld eintragen lässt oder eine bestehende Grundschuld nutzt. Geeignet für größere Summen.
Förderkredite und Zuschüsse: Programme des Bundes, der Länder oder der Kommunen, vor allem für energetische Maßnahmen und Barrierereduzierung.
Ein Bausparvertrag kann ebenfalls eine Rolle spielen, wenn er bereits besteht und zuteilungsreif ist oder in absehbarer Zeit wird.
Wann verlangt die Bank eine Grundschuld?
Ob eine Grundschuld nötig ist, hängt vor allem von der Höhe des Kredits ab. Kleinere Beträge vergeben viele Banken ohne Grundbucheintrag, weil der Aufwand für Notar und Grundbuchamt im Verhältnis zur Kreditsumme hoch wäre. Größere Vorhaben finanzieren Banken dagegen in der Regel nur gegen eine Grundschuld.
Besteht bereits eine Grundschuld aus der ursprünglichen Finanzierung, kann diese unter Umständen erneut genutzt werden, wenn das erste Darlehen schon teilweise getilgt ist. Das spart Kosten. Liegt die Grundschuld bei einer anderen Bank, ist eine Abtretung oder eine nachrangige Grundschuld nötig. Nachrangige Sicherheiten bewerten Banken vorsichtiger, was sich auf die Konditionen auswirken kann.
Wie bewertet die Bank ein Sanierungsvorhaben?
Die Bank möchte wissen, was genau gemacht wird und was es kostet. Sie verlangt deshalb Handwerkerangebote, Kostenvoranschläge oder eine Kostenschätzung eines Architekten. Je konkreter die Planung, desto belastbarer ist die Kreditentscheidung.
Gleichzeitig prüft die Bank, wie sich die Maßnahme auf den Wert der Immobilie auswirkt. Nicht jeder ausgegebene Euro erhöht den Beleihungswert im gleichen Umfang. Energetische Maßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern, werden meist günstiger bewertet als rein geschmackliche Änderungen. Die Kreditwürdigkeit prüft die Bank zusätzlich anhand Ihres Einkommens und Ihrer bestehenden Verpflichtungen.
Kann die Modernisierung mit einem Kauf kombiniert werden?
Ja. Beim Kauf einer älteren Immobilie wird die Sanierung häufig gleich mitfinanziert. Kaufpreis und Modernisierungskosten werden dann in einem Darlehen oder in mehreren Darlehensbausteinen zusammengefasst. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nur einmal eine Grundschuld eintragen lassen und die Gesamtkosten von Anfang an planen.
Wichtig ist, die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Eine Begehung mit einem Sachverständigen oder Handwerker hilft, versteckte Mängel früh zu erkennen. Viele Banken zahlen den Sanierungsanteil nach Baufortschritt oder gegen Vorlage von Rechnungen aus.
Was gilt bei energetischen Maßnahmen?
Für energetische Sanierungen gibt es Förderprogramme in Form von Krediten und Zuschüssen. Bei vielen Programmen ist entscheidend, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Oft ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben, der die Maßnahmen plant und bestätigt. Die genauen Voraussetzungen ändern sich regelmäßig, prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Merkblätter der Förderstelle.
Für selbstgenutztes Wohneigentum besteht zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Diese lässt sich nicht beliebig mit Förderprogrammen kombinieren. Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Was sollten Vermieter beachten?
Bei vermieteten Immobilien kommen steuerliche und mietrechtliche Fragen hinzu. Steuerlich ist die Unterscheidung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, die über die Abschreibung verteilt werden, wichtig. Nach einem Kauf können umfangreiche Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Die Einordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.
Mietrechtlich regelt § 555b BGB, was als Modernisierung gilt, und § 559 BGB, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen dürfen. Die Ankündigungspflichten nach § 555c BGB sollten Sie vor Beginn der Arbeiten einhalten. Für die Finanzierung kann eine höhere Miete die Kapitaldienstfähigkeit verbessern, die Bank wird sie aber erst berücksichtigen, wenn sie belegt ist.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer hilft vor allem dann, wenn die Modernisierung größer ist, wenn mehrere Finanzierungsbausteine kombiniert werden sollen oder wenn Kauf und Sanierung zusammen finanziert werden. Er kann prüfen, ob eine bestehende Grundschuld genutzt werden kann, welche Bank Sanierungsvorhaben in Ihrer Größenordnung finanziert und wie sich Förderkredite in die Gesamtfinanzierung einfügen.
Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Ratenkredit oder ein Immobiliendarlehen günstiger ist, lohnt der Vergleich. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister einsehbar ist. Für die technische Planung bleiben Architekt, Handwerker und Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Modernisierung immer eine Grundschuld?
Nein. Kleinere Vorhaben lassen sich oft mit einem Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag finanzieren. Bei größeren Summen verlangen Banken in der Regel eine Grundschuld, bieten dafür aber meist längere Laufzeiten und bessere Konditionen.
Kann ich Kauf und Sanierung in einer Finanzierung zusammenfassen?
Ja, das ist üblich. Die Bank finanziert dann Kaufpreis und Sanierungskosten gemeinsam. Sie verlangt dafür Kostenvoranschläge oder Angebote und bewertet die Immobilie häufig mit Blick auf den Zustand nach der Sanierung.
Welche Unterlagen braucht die Bank für eine Sanierung?
Üblich sind eine Kostenaufstellung oder Handwerkerangebote, eine Beschreibung der Maßnahmen, Fotos des Ist-Zustands, Objektunterlagen und Einkommensnachweise. Bei energetischen Maßnahmen kommen oft Nachweise eines Energieeffizienz-Experten hinzu.
Kann ich Modernisierungskosten von der Steuer absetzen?
Das hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und um welche Maßnahmen es sich handelt. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Lassen Sie die Einzelheiten von einem Steuerberater prüfen.
Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?
Dann fehlt Geld, das Sie aus Rücklagen oder einer Nachfinanzierung decken müssen. Banken empfehlen deshalb einen Puffer für unvorhergesehene Kosten. Klären Sie vorab, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufstockung des Darlehens möglich ist.
Baufinanzierer für Modernisierung in weiteren Städten