Andrea Schaub berät von Kirchhain-Großseelheim aus zur Finanzierung von Kauf, Neubau und Modernisierung selbst genutzter Immobilien. Laut Impressum ist sie als Honorar-Immobiliardarlehensberaterin nach § 34i Abs. 5 GewO zugelassen. Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und die Einbindung von Fördermitteln gehören ebenfalls zum Angebot.
Bernd Feldbusch arbeitet in Ebsdorfergrund als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Laut Impressum verfügt er zudem über eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und vermittelt damit auch Immobilienfinanzierungen.
Frank Nickel vermittelt von Marburg-Marbach aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er betreut außerdem Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bezieht Förderprogramme ein.
Die Neo Consult GmbH in Marburg ist laut Impressum als Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler und Versicherungsmakler registriert und zusätzlich als Immobilienmakler tätig. Immobilienfinanzierungen werden im Rahmen der Erlaubnis nach § 34i GewO vermittelt.
Die Nübel GmbH ist ein Versicherungs- und Finanzmakler mit Sitz in Marburg. Neben Versicherungen vermittelt das Büro Baufinanzierungen, darunter Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen, Umschuldungen und Modernisierungen mit Fördermitteln.
Wiesenstr. 22, 35444 Biebertal · 22 km entfernt 06409 3374818
Steffen Weck ist Versicherungsmakler in Biebertal und vermittelt auch Baufinanzierungen für Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung. Die Website erläutert Grundlagen wie Eigenkapital, Zinsbindung und Fördermöglichkeiten.
Wetzlarer Str. 41B, 35435 Wettenberg · 23 km entfernt 0641 94888999
Die FINMAZ GmbH in Wettenberg vermittelt Kredite, Versicherungen und Energieverträge. Zum Angebot gehören Immobilienfinanzierungen und Darlehen für die Modernisierung von Immobilien.
Opferweg 18, 35644 Hohenahr · 23 km entfernt 06446 921234
Mike Klotz ist Finanz- und Immobilienfachwirt in Hohenahr und vermittelt Finanzierungen für Hauskauf und Hausbau. Er erläutert Darlehensarten, Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bietet einen Antragsservice für Förderprogramme der WIBank.
Im Westpark 15, 35435 Wettenberg · 24 km entfernt 0641 97297-0
Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.
Lahnstraße 11, 35398 Gießen · 26 km entfernt 0641 97266-0
Mercatus aus Gießen bietet Privat- und Firmenkunden Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Neben Versicherung, Vorsorge und Geldanlage gehören Finanzierungen rund um Immobilien zum Angebot.
Katharinengasse 19, 35390 Gießen · 26 km entfernt 0641 3993393
Die NAVILON GmbH ist ein Maklerunternehmen in Gießen mit Angeboten zu Versicherungen, Krediten und Baufinanzierung. Bei der Immobilienfinanzierung werden Darlehen vermittelt und öffentliche Förderprogramme berücksichtigt.
Friedrich-List-Straße 21, 35398 Gießen · 27 km entfernt 0641 93110-0
Die Gesellschaft vermittelt seit 1993 von Gießen aus Immobiliendarlehen und Konsumentenkredite. Sie finanziert Neubau, Kauf, Umschuldungen, Forward-Darlehen und Förderdarlehen, auch für Kapitalanlageobjekte, gemischt genutzte Gebäude und Modernisierungen.
Lilienweg 8, 35633 Lahnau · 29 km entfernt 06441 4467364
Uwe Lehmann berät in Lahnau vor allem zur Geldanlage in Investmentfonds. Er verfügt außerdem über Erlaubnisse als Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittler.
Immobilien finanzieren in Marburg: das Wichtigste vor Ort
Laut Immobilienmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für die Stadt Marburg wurden 2025 im Stadtgebiet 566 Verträge über Immobilien geschlossen. Der Geldumsatz lag mit 167 Mio. € rund 22 % unter dem Vorjahr, die Zahl verkaufter Eigentumswohnungen stieg dagegen um 25 %.
Aus dem Immobilienmarktbericht für den Bereich der Stadt Marburg 2026
Im Jahr 2025 wurden im Stadtgebiet Marburg 566 Verträge über Immobilien geschlossen, davon 501 im gewöhnlichen Geschäftsverkehr; 2024 lag diese Zahl bei 495 (S. 3).
Der Gesamtgeldumsatz lag mit 167 Mio. € ca. 22 % unter dem von 2024 und unter dem 5-Jahresmittelwert von etwa 200 Mio. € (S. 3).
Die Zahl der Kauffälle bebauter Grundstücke ging 2025 um ca. 19 % zurück, liegt aber noch deutlich über den Zahlen 2021 bis 2023 (S. 3).
Der durchschnittliche Kaufpreis für ein freistehendes Ein- bis Zweifamilienhaus lag bei 493.000 € und damit 13 % über dem Vorjahr (S. 4).
Die Anzahl verkaufter Eigentumswohnungen lag 25 % über dem Vorjahr; von 260 Kauffällen waren 22 Erstverkäufe aus Neubau (S. 4).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Bodenrichtwert in Hanau abrufen und verstehen: Bauland im Mittel 628 €/m², Preise für Häuser und Wohnungen laut Marktbericht und Nebenkosten in Hessen.
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Immobilienkauf als Kurzinformation wissen
Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, trifft meist die größte finanzielle Entscheidung seines Lebens. Die Finanzierung entscheidet mit darüber, ob der Kauf auf Dauer tragbar bleibt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Grundlagen zur Baufinanzierung beim Immobilienkauf: vom Ablauf über die Kaufnebenkosten bis zu den Unterlagen, die Banken verlangen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie helfen Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen und einen passenden Baufinanzierer zu finden.
Wie läuft die Finanzierung eines Immobilienkaufs ab?
Am Anfang steht ein ehrlicher Kassensturz. Sie ermitteln Ihr Eigenkapital, Ihr monatliches Nettoeinkommen und Ihre laufenden Ausgaben. Daraus ergibt sich, welche monatliche Rate Sie dauerhaft tragen können und welcher Kaufpreis realistisch ist.
Ist ein passendes Objekt gefunden, prüft die Bank zwei Dinge: Ihre persönliche Kreditwürdigkeit und den Wert der Immobilie. Dafür reichen Sie Unterlagen zu Ihrer Person und zum Objekt ein. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie ein Darlehensangebot. Erst wenn die Finanzierung verbindlich zugesagt ist, sollten Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Wer vorher beurkundet, muss den Kaufpreis auch dann zahlen, wenn die Bank später absagt.
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mit, und die Bank zahlt das Darlehen aus. Mit der Umschreibung im Grundbuch werden Sie Eigentümer.
Wie viel Immobilie können Sie sich leisten?
Maßgeblich ist nicht der Kaufpreis allein, sondern die monatliche Belastung über viele Jahre. Banken rechnen mit Ihrem regelmäßigen Einkommen und ziehen davon Lebenshaltungskosten, bestehende Kreditraten und weitere Verpflichtungen ab. Was übrig bleibt, begrenzt die mögliche Darlehensrate.
Nach § 505a BGB müssen Banken vor Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit sorgfältig prüfen. Es muss wahrscheinlich sein, dass Sie das Darlehen vertragsgemäß zurückzahlen können. Der Wert der Immobilie allein reicht dafür nicht aus. Das schützt Sie vor Überschuldung, bedeutet aber auch, dass die Bank genau hinsieht.
Planen Sie einen Puffer ein. Instandhaltung, Hausgeld bei einer Eigentumswohnung, Nebenkosten und unerwartete Ausgaben belasten das Budget zusätzlich. Wer heute knapp kalkuliert, gerät bei Einkommensänderungen schnell unter Druck.
Welche Rolle spielt das Eigenkapital?
Eigenkapital verringert die Darlehenssumme und das Risiko der Bank. Je höher der Anteil, desto besser fallen in der Regel die Konditionen aus. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden.
Als Eigenkapital zählen Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Bausparguthaben oder Schenkungen aus der Familie. Manche Banken erkennen auch Eigenleistungen bei Renovierung oder Ausbau in begrenztem Umfang an. Eine Finanzierung mit wenig oder ohne Eigenkapital ist möglich. Sie setzt aber meist ein sicheres, ausreichend hohes Einkommen voraus und ist teurer als eine Finanzierung mit hohem Eigenanteil.
Welche Kosten kommen zum Kaufpreis hinzu?
Zum Kaufpreis kommen die Kaufnebenkosten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt, die Kosten für Notar und Grundbuchamt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld, die die Bank als Sicherheit verlangt.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gelten für die Maklerprovision die §§ 656a bis 656d BGB. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an Sie weitergeben.
Rechnen Sie außerdem mit Kosten nach dem Kauf: Umzug, Renovierung, Küche oder kleinere Reparaturen. Diese Posten fehlen in vielen Kalkulationen und schmälern dann die Rücklage. Fragen zur steuerlichen Behandlung, etwa bei einer vermieteten Immobilie, klären Sie mit einem Steuerberater.
Welche Unterlagen verlangt die Bank?
Die Bank benötigt Nachweise zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und dem Objekt. Typisch sind:
Ausweiskopie und Selbstauskunft
Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und Steuerbescheide
Nachweise über das Eigenkapital, etwa Konto- oder Depotauszüge
Angaben zu bestehenden Krediten
Exposé, Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Fotos
bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan
Energieausweis
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Gerade wenn der Verkäufer mehrere Interessenten hat, kann eine schnelle Finanzierungszusage den Ausschlag geben.
Wie sichert sich die Bank ab?
Banken verlangen für eine Baufinanzierung in aller Regel eine Grundschuld. Sie wird beim Notar bestellt und im Grundbuch eingetragen. Zahlen Sie das Darlehen nicht zurück, kann die Bank die Immobilie verwerten lassen.
Für die Höhe des Darlehens ist nicht nur der Kaufpreis wichtig, sondern auch der Beleihungswert, den die Bank ermittelt. Er liegt häufig unter dem Kaufpreis, weil die Bank einen dauerhaft erzielbaren Wert ansetzt. Weichen beide Werte deutlich voneinander ab, wird mehr Eigenkapital nötig oder die Konditionen ändern sich.
Welche Fragen stellen sich bei Zinsbindung und Tilgung?
Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Sollzins gilt. Eine lange Zinsbindung bietet Planungssicherheit, eine kurze mehr Flexibilität. Nach dem Ende der Zinsbindung steht eine Anschlussfinanzierung an, deren Konditionen heute niemand kennt.
Die anfängliche Tilgung bestimmt, wie schnell Sie schuldenfrei werden und wie hoch die Restschuld nach der Zinsbindung ist. Achten Sie außerdem auf Sondertilgungsrechte und die Möglichkeit, die Tilgung während der Laufzeit anzupassen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft.
Vor Vertragsschluss erhalten Sie das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt). Es fasst die wesentlichen Bedingungen zusammen und macht Angebote verschiedener Banken vergleichbar. Nach Abschluss steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB zu.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer vergleicht Angebote mehrerer Banken und bereitet Ihre Unterlagen so auf, dass die Kreditprüfung zügig läuft. Das lohnt sich besonders, wenn Ihre Situation nicht dem Standard entspricht, etwa bei Selbstständigkeit, wenig Eigenkapital, einer Probezeit oder einer Immobilie mit Besonderheiten.
Auch unter Zeitdruck ist Unterstützung hilfreich. Wer schnell eine belastbare Finanzierungszusage braucht, profitiert von Erfahrung mit den Anforderungen verschiedener Banken. Ein Baufinanzierer kann zudem einschätzen, welche Kombination aus Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung zu Ihren Plänen passt.
Achten Sie bei der Auswahl auf die Erlaubnis nach § 34i GewO. Wer Immobiliardarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht diese Erlaubnis und muss im Vermittlerregister eingetragen sein. Fragen Sie außerdem, wie viele Banken verglichen werden und wie die Vergütung geregelt ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Finanzierungen für den Immobilienkauf anbieten.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Am besten schon vor der Objektsuche. Wer seinen finanziellen Rahmen kennt, sucht gezielter und kann bei einem passenden Angebot schnell eine Finanzierungsbestätigung vorlegen.
Muss die Finanzierung vor dem Notartermin feststehen?
Ja. Mit der Beurkundung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Kaufpreises. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag deshalb erst, wenn die Bank die Finanzierung verbindlich zugesagt hat.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für den Immobilienkauf?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Mehr Eigenkapital verbessert in der Regel die Konditionen.
Wie wird ein Baufinanzierer vergütet?
Viele Vermittler erhalten eine Provision von der Bank, andere arbeiten gegen Honorar. Die Vergütung muss Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags offengelegt werden. Fragen Sie im Erstgespräch danach.
Kann ich einen unterschriebenen Darlehensvertrag widerrufen?
Bei einem Verbraucherdarlehen steht Ihnen nach § 495 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt vierzehn Tage und beginnt erst, wenn Sie alle vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten haben.
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