Welche Unterlagen brauchen Selbstständige für eine Baufinanzierung?
Steuerbescheide, Abschlüsse, BWA und mehr: Welche Unterlagen Selbstständige für die Baufinanzierung brauchen und wie sie sie richtig vorbereiten.
weiter lesen →Steuerbescheide, Abschlüsse, BWA und mehr: Welche Unterlagen Selbstständige für die Baufinanzierung brauchen und wie sie sie richtig vorbereiten.
weiter lesen →Hoher Umsatz, trotzdem Absage? Die typischen Gründe, warum Banken Baufinanzierungen von Selbstständigen ablehnen, und was Sie danach tun können.
weiter lesen →Angestellt oder selbstständig? Wie Banken GmbH-Geschäftsführer bei der Baufinanzierung einstufen und warum die Bilanz der GmbH mitentscheidet.
weiter lesen →Kurz nach der Gründung fehlen oft Geschäftsjahre als Nachweis. Wann eine Baufinanzierung trotzdem möglich ist und wie Sie Ihre Chancen verbessern.
weiter lesen →Gewinn, Steuern, Vorsorge, Durchschnitt: So ermitteln Banken das anrechenbare Einkommen von Selbstständigen für die Baufinanzierung.
weiter lesen →Selbstständig und unsicher, was die Bank verlangt? Fragen Sie kostenlos einen Experten.
Kostenlos Experten fragenSelbstständige, Freiberufler und Unternehmer können eine Immobilie genauso finanzieren wie Angestellte. Der Weg dorthin ist jedoch aufwendiger, weil die Bank das Einkommen nicht an einer monatlichen Gehaltsabrechnung ablesen kann. Sie muss aus Steuerbescheiden, Abschlüssen und aktuellen Zahlen ableiten, wie sicher Ihr Einkommen über die Laufzeit des Darlehens ist. Auf dieser Seite erfahren Sie in Kurzform, wie Banken dabei vorgehen und wie Sie sich vorbereiten.
Bei Angestellten genügen meist einige Gehaltsabrechnungen und ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen von Jahr zu Jahr, und es hängt vom Erfolg des eigenen Betriebs ab. Die Bank betrachtet deshalb einen längeren Zeitraum und achtet auf die Entwicklung.
Rechtlich ist die Bank bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB verpflichtet. Sie darf das Darlehen nur vergeben, wenn wahrscheinlich ist, dass Sie es vertragsgemäß zurückzahlen. Bei schwankenden Einkünften braucht sie dafür mehr Belege. Auch eine Selbstständigkeit mit gutem Gewinn wird kritisch gesehen, wenn der Trend nach unten zeigt oder der Betrieb von wenigen Auftraggebern abhängt.
Grundlage ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Bei Gewerbetreibenden ergibt er sich aus Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, bei Freiberuflern im Sinne von § 18 EStG meist aus der Einnahmenüberschussrechnung. Die Bank gleicht diese Zahlen mit den Einkommensteuerbescheiden ab.
Üblich ist, einen Durchschnitt mehrerer Jahre zu bilden. Vom Gewinn zieht die Bank Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Altersvorsorge ab. Was übrig bleibt, ist das verfügbare Einkommen, mit dem sie die Haushaltsrechnung erstellt.
Ein starkes aktuelles Jahr wird oft nur teilweise berücksichtigt, solange es nicht durch einen Steuerbescheid bestätigt ist. Umgekehrt fällt ein einzelnes schwaches Jahr weniger ins Gewicht, wenn Sie den Grund plausibel erklären können.
Die Unterlagenliste ist länger als bei Angestellten. Banken verlangen typischerweise:
Achten Sie darauf, dass die Zahlen zueinander passen. Abweichungen zwischen BWA, Abschluss und Steuerbescheid führen zu Rückfragen und verzögern die Entscheidung.
Viele Banken erwarten eine Selbstständigkeit über mehrere abgeschlossene Geschäftsjahre. Erst dann liegt eine belastbare Einkommenshistorie vor. Gründer haben es entsprechend schwerer.
Es gibt jedoch Wege. Wer vor der Gründung lange in derselben Branche angestellt war, kann diese Erfahrung als Argument einbringen. Ein Mitantragsteller mit festem Einkommen, ein höherer Eigenkapitalanteil oder zusätzliche Sicherheiten senken das Risiko aus Sicht der Bank. Bei manchen freien Berufen mit gesicherten Einkünften, etwa in kammerpflichtigen Berufen, sind einzelne Institute offener. Eine Garantie gibt es dafür nicht, jede Bank legt eigene Kriterien fest.
Wer eine eigene GmbH führt und an ihr maßgeblich beteiligt ist, bezieht zwar ein Gehalt mit Lohnabrechnung. Viele Banken behandeln Sie trotzdem wie einen Selbstständigen, weil Sie Ihr Gehalt selbst festlegen und es vom Erfolg der Gesellschaft abhängt.
Die Bank prüft dann zusätzlich die Jahresabschlüsse der GmbH. Sie achtet darauf, ob die Gesellschaft Ihr Gehalt dauerhaft tragen kann, ob Gewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden und ob Gesellschafterdarlehen bestehen. Wer auch Ausschüttungen als Einkommen geltend machen will, sollte diese über mehrere Jahre belegen.
Eigenkapital ist für Selbstständige besonders wertvoll. Es senkt den Darlehensbetrag und gleicht in der Wahrnehmung der Bank einen Teil der Einkommensschwankungen aus. Auch Vermögenswerte außerhalb des Betriebs, etwa Wertpapiere oder eine bereits bezahlte Immobilie, verbessern die Gesamtbewertung.
Achten Sie darauf, Betriebsvermögen und Privatvermögen sauber zu trennen. Geld, das Sie für den laufenden Betrieb brauchen, sollten Sie nicht vollständig in die Immobilie stecken. Eine ausreichende Liquiditätsreserve im Unternehmen sehen Banken positiv.
Zwischen Steuerersparnis und Kreditwürdigkeit besteht ein Zielkonflikt. Hohe Abschreibungen und ausgeschöpfte Gestaltungsmöglichkeiten senken die Steuerlast, aber auch den Gewinn, den die Bank als Einkommen ansetzt. Wer eine Immobilienfinanzierung plant, sollte dies frühzeitig mit dem Steuerberater besprechen.
Wird die Immobilie teilweise beruflich genutzt, etwa für ein Arbeitszimmer, eine Praxis oder ein Büro, ergeben sich weitere steuerliche Fragen. Das gilt auch für die Frage, ob ein Gebäudeteil zum Betriebsvermögen gehört. Diese Punkte sind sehr einzelfallabhängig und gehören in die Hand eines Steuerberaters.
Für Selbstständige lohnt sich ein spezialisierter Baufinanzierer besonders, weil die Banken bei der Einkommensermittlung sehr unterschiedlich vorgehen. Manche rechnen mit einem längeren Durchschnitt, andere gewichten das letzte Jahr stärker. Manche akzeptieren eine aktuelle BWA, andere nur bestätigte Abschlüsse. Ein Finanzierer, der regelmäßig Selbstständige begleitet, kennt diese Unterschiede und bereitet Ihre Unterlagen so auf, dass die Bank Ihre Situation nachvollziehen kann.
Achten Sie darauf, dass der Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt, und fragen Sie im Erstgespräch nach seiner Erfahrung mit Ihrer Berufsgruppe. Eine enge Abstimmung zwischen Finanzierer und Steuerberater spart Zeit und vermeidet Widersprüche in den Zahlen. In unserem Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Selbstständige und Freiberufler als Schwerpunkt angeben.
Nicht grundsätzlich schwerer, aber mit mehr Aufwand. Die Bank kann das Einkommen nicht an einer Gehaltsabrechnung ablesen und prüft deshalb die Entwicklung über mehrere Jahre. Wer stabile Gewinne und vollständige Unterlagen vorlegt, hat gute Chancen.
Maßgeblich ist der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid und Jahresabschluss beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnung, nicht der Umsatz. Banken bilden meist einen Durchschnitt mehrerer Jahre und ziehen Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge ab.
Das ist möglich, aber deutlich schwieriger. Viele Banken verlangen eine mehrjährige Selbstständigkeit. Erleichternd wirken ein hohes Eigenkapital, ein Partner mit festem Einkommen oder eine lange Berufserfahrung in derselben Branche.
Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblicher Beteiligung werden von vielen Banken wie Selbstständige behandelt. Neben den eigenen Gehaltsnachweisen verlangt die Bank dann die Jahresabschlüsse der GmbH, weil Ihr Gehalt vom Erfolg der Gesellschaft abhängt.
Steuerliche Gestaltung und Kreditwürdigkeit können sich widersprechen: Ein niedrig gehaltener Gewinn spart Steuern, mindert aber das anrechenbare Einkommen. Ob und wie Sie Ihre Abschlüsse gestalten, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Nach Stadt:
FinanzPlusImmo vermittelt Immobilienfinanzierungen für Kauf, Anschlussfinanzierung und Umschuldung sowie Modernisierungskredite. Zum Angebot gehören außerdem Finanzierungen für Kapitalanleger und Immobilienbewertungen.
Versicherungsmakler und Finanzberater aus Rahlstedt, der auch Immobilienfinanzierungen vermittelt. Termine finden beim Kunden, per Telefon oder Video statt.
Ivan Kristic berät unter dem Namen Baufi Ludwigsburg von Ingersheim aus zu Finanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er vermittelt auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Option, Umschuldungen und Darlehen für vermietete Objekte und prüft dabei Förderprogramme.
Baufinanzierungsvermittler in Schwabing-West, der Konditionen mehrerer Banken für das eigene Zuhause vergleicht. Betreut werden Kauf, Bau und Modernisierung, ausdrücklich auch für Selbstständige.
Daniel Reith vermittelt unter dem Namen Baufinanz Filder von Neuhausen auf den Fildern aus Finanzierungen für Kauf, Bau und Modernisierung. Er bezieht Förderkredite ein und hat eine eigene Seite zur Finanzierung für Selbstständige.
Der Vermittler berät telefonisch und persönlich zur Baufinanzierung in Berlin. Themen sind unter anderem Kauf und Neubau, Umschuldung, Forward-Darlehen, Förderprogramme und Finanzierungen für Selbstständige.
Die Baufivergleich.de GmbH aus Kassel vermittelt Baufinanzierungen und vergleicht dafür Angebote zahlreicher Banken. Beraten wird zu Kauf, Neubau, Modernisierung, Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen sowie zu Fördermitteln und Finanzierungen für Selbstständige.
Vermittlungsbüro in Bahrenfeld für private Immobilienfinanzierungen. Neben Kauf und Anschlussfinanzierung betreut das Unternehmen Forward-Darlehen, Förderkredite und Kapitalanlagen und hat einen Schwerpunkt bei Selbstständigen und besonderen Berufsgruppen.
Frank Schlieker vermittelt unter dem Namen Fairfinanz von Frankeneck aus Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen. Eigene Seiten widmen sich der Finanzierung für Selbstständige und dem Kauf mit wenig oder ohne Eigenkapital.
Petra Streit vermittelt von Biebelried östlich von Würzburg aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau, Renovierung und Umschuldung, für Angestellte wie für Selbstständige. Sie vereinbart auch Forward-Darlehen und bezieht öffentliche Fördermittel in die Kalkulation ein. Die Erlaubnis nach § 34i GewO ist im Impressum aufgeführt.
Francisco Fernandez vermittelt von Wetzlar aus Immobiliardarlehen und Privatkredite in Mittelhessen. Er vergleicht Angebote mehrerer Banken für Angestellte und Selbstständige, betreut Kapitalanlagen und Anschlussfinanzierungen.
Baufinanzierungsvermittler aus Wandsbek, der Kunden in Hamburg und bundesweit betreut. Das Angebot umfasst Kauf, Anschlussfinanzierung, Modernisierung, Kapitalanlagen und Finanzierungen für Selbstständige.
Andrea und Dieter Kissel vermitteln in Raunheim Haus- und Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Modernisierungsdarlehen. Zum Angebot gehören auch die Ermittlung öffentlicher Fördermittel, Kredite für Selbstständige sowie Bauspar- und Ratenkredite.
LACON ist ein Finanz- und Versicherungsmakler mit Sitz in Würzburg, der Baufinanzierungen über eine große Zahl von Bankpartnern vergleicht. Begleitet werden Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Modernisierungen, auch für Selbstständige und unter Einbeziehung von Fördermitteln. Das Impressum nennt eine Erlaubnis nach § 34i GewO.
Vermittler von Immobilienfinanzierungen mit Sitz in Winterhude und weiteren Standorten in Deutschland. Beraten wird zu Kauf, Bau, Anschlussfinanzierung und Kapitalanlagen, auch für Selbstständige.
Maria Fischbein vermittelt als Finanzberaterin Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Privatkredite. Sie bindet Fördermittel für Kauf und Sanierung ein und finanziert auch für Selbstständige, etwa Büro- oder Gewerbeflächen.
NRCONSULT ist ein Versicherungs- und Finanzmakler in Trier-Olewig, der neben Versicherungen auch Baufinanzierungen vermittelt. Das Büro begleitet Kauf, Neubau, Anschlussfinanzierung und Modernisierung und bezieht dabei Fördermittel ein.
Das SchillingTeam in Hainburg verbindet Versicherungsmakler, Immobilienvermittlung und Baufinanzierung. Es vermittelt Darlehen für Kauf, Anschlussfinanzierung und Modernisierung, berücksichtigt Förderprogramme und berät auch Selbstständige.
Stank Finanz in Karben ist als Versicherungsmakler und Immobiliardarlehensvermittler tätig. Vermittelt werden Darlehen für Kauf, Neubau, Modernisierung und Anschlussfinanzierung einschließlich Forward-Darlehen, auf Wunsch mit Fördermitteln und auch für Selbstständige.
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.