Inhalt
- Bekomme ich als Single eine Baufinanzierung?
- Wie rechnet die Bank bei einem Alleinverdiener mit Familie?
- Welche Risiken sollten Sie absichern?
- Wie gewinnen Sie mit einem Einkommen mehr Spielraum?
- Was sollten Sie bei der Wahl der Rate beachten?
- Was gilt, wenn später ein Partner hinzukommt?
- Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Wann hilft ein Baufinanzierer?
Ein Haus mit nur einem Einkommen zu kaufen, ist möglich, wenn dieses Einkommen die Rate und alle Lebenshaltungskosten auch in schwierigeren Phasen trägt. Banken prüfen bei Singles und Alleinverdienern genauer, weil kein zweiter Verdienst einspringen kann. Mehr Eigenkapital, eine vorsichtige Rate und eine gute Absicherung gegen Einkommensausfall machen den Unterschied.
Bekomme ich als Single eine Baufinanzierung?
Ja, Banken finanzieren auch Käufer mit nur einem Einkommen. Sie prüfen dann besonders genau, ob dieses eine Einkommen die Rate und die Lebenshaltung dauerhaft trägt, denn es gibt keinen zweiten Verdienst als Puffer. Mehr Eigenkapital, ein stabiles Arbeitsverhältnis und eine vorsichtig gewählte Rate verbessern Ihre Chancen deutlich.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist für alle Käufer gleich geregelt. Nach § 505b BGB muss die Bank Einkommen, Ausgaben und weitere Umstände angemessen berücksichtigen. Der Unterschied liegt im Ergebnis: Bei einem Single fällt die Lebenshaltungspauschale zwar niedriger aus als bei einem Paar, dafür gibt es keinen zweiten Verdienst, der Schwankungen ausgleicht.
Ein Vorteil von Singles: Die Haushaltsrechnung ist überschaubar. Wer allein lebt, braucht oft weniger Wohnfläche und kann gezielt nach einem kleineren Haus oder einer Wohnung suchen.
Wie rechnet die Bank bei einem Alleinverdiener mit Familie?
Die Bank setzt das Einkommen des Verdieners an und zieht Lebenshaltungskosten für alle Personen im Haushalt ab, also auch für Partner und Kinder. Kindergeld rechnen viele Banken als Einnahme an. Ob das Einkommen nach allen Abzügen für die Rate reicht, entscheidet über die mögliche Darlehenssumme.
Bei Ehepaaren mit einem Verdiener verlangen viele Banken, dass beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben, auch wenn nur einer Einkommen hat. Steht ein Partner vorübergehend ohne Einkommen da, etwa in Elternzeit, kommt es auf den Zeitpunkt und die Höhe seines Wiedereinstiegs an. Manche Banken rechnen das künftige Einkommen bereits an, wenn eine Rückkehr belegt ist, etwa durch eine Bestätigung des Arbeitgebers.
| Haushalt | Was die Bank ansetzt | Worauf sie achtet |
|---|---|---|
| Single | ein Einkommen, Pauschale für eine Person | Stabilität des Arbeitsplatzes, Reserven |
| Alleinverdiener mit Partner | ein Einkommen, Pauschale für zwei Personen | ob der Partner später wieder verdient |
| Alleinverdiener mit Kindern | ein Einkommen plus Kindergeld, Pauschale für alle | Kinderbetreuung, steigender Platzbedarf |
| Alleinerziehende | Einkommen, Kindergeld, gegebenenfalls Unterhalt | ob Unterhalt regelmäßig und belegt fließt |
Welche Risiken sollten Sie absichern?
Mit nur einem Einkommen trägt dieses Einkommen das gesamte Risiko. Fällt es aus, gibt es keinen Partner, der die Rate weiterzahlt. Deshalb ist die Absicherung bei Singles und Alleinverdienern wichtiger als bei Doppelverdienern.
Diese Risiken sollten Sie prüfen:
- Berufsunfähigkeit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können.
- Längere Krankheit: Nach Ende der Lohnfortzahlung sinkt das Einkommen auf das Krankengeld. Rechnen Sie nach, ob die Rate dann noch tragbar ist.
- Arbeitslosigkeit: Eine Rücklage aus mehreren Monatsausgaben hilft, eine Lücke zu überbrücken.
- Tod des Verdieners: Bei Alleinverdienern mit Familie sichert eine Risikolebensversicherung Partner und Kinder ab. Für Singles ohne Unterhaltsverpflichtete ist sie weniger dringend, kann aber Erben entlasten.
Planen Sie zudem eine eigene Notreserve neben dem Eigenkapital ein. Wer jeden verfügbaren Euro in den Kauf steckt, hat keinen Puffer für Reparaturen oder Einkommenslücken.
Wie gewinnen Sie mit einem Einkommen mehr Spielraum?
Den größten Effekt haben Eigenkapital und die Wahl des Objekts. Doch es gibt weitere Hebel, die Sie mit einem Baufinanzierer durchgehen können:
- Mehr Eigenkapital einsetzen: Es senkt die Darlehenssumme und verbessert meist die Konditionen.
- Kleineres oder günstigeres Objekt wählen: Eine Wohnung oder ein Reihenhaus statt eines freistehenden Hauses kann die Rate deutlich senken.
- Einliegerwohnung vermieten: Mieteinnahmen erhöhen das Einkommen. Banken rechnen sie allerdings meist nicht in voller Höhe an.
- Förderprogramme prüfen: Die KfW und viele Landesförderbanken haben Angebote für selbst genutztes Wohneigentum, teilweise speziell für Familien.
- Lange Zinsbindung wählen: Sie schafft Planungssicherheit, die bei einem einzigen Einkommen besonders wertvoll ist.
Kann jemand für mich bürgen oder mitunterschreiben?
Ja, Eltern oder andere Angehörige können als Mitdarlehensnehmer oder als Bürge auftreten. Als Mitdarlehensnehmer haften sie für das gesamte Darlehen, und ihr Einkommen fließt in die Haushaltsrechnung ein. Eine Bürgschaft nach § 765 BGB sichert die Bank zusätzlich ab, ersetzt aber in der Regel kein fehlendes Einkommen.
Für die Angehörigen ist das ein erhebliches Risiko. Sie haften im Ernstfall mit ihrem eigenen Vermögen. Klären Sie vorher offen, was passiert, wenn Sie die Rate nicht zahlen können, und halten Sie Absprachen schriftlich fest. Bei einer Schenkung von Eigenkapital durch die Eltern sollten Sie die steuerlichen Folgen mit einem Steuerberater klären.
Was sollten Sie bei der Wahl der Rate beachten?
Wählen Sie eine Rate, die deutlich unter Ihrem monatlichen Überschuss bleibt. Was die Bank gerade noch genehmigt, lässt mit einem einzigen Einkommen kaum Puffer für Lebensveränderungen. Denken Sie an Jobwechsel, eine neue Partnerschaft, Kinder oder Teilzeitphasen.
Vereinbaren Sie außerdem Flexibilität im Darlehensvertrag. Sondertilgungsrechte helfen, wenn Sie später mehr zahlen können. Ein Recht auf Tilgungssatzwechsel kann helfen, die Rate in einer engen Phase vorübergehend zu senken.
Was gilt, wenn später ein Partner hinzukommt?
Kommt später ein Partner hinzu, bleibt das Haus zunächst Ihr Eigentum und das Darlehen Ihre Verpflichtung. Soll der Partner Miteigentümer werden, braucht es einen notariellen Vertrag, und die Bank muss einer Aufnahme als Mitdarlehensnehmer zustimmen. Klären Sie bei unverheirateten Paaren, wie Beiträge des Partners zu Rate und Instandhaltung im Fall einer Trennung behandelt werden.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Bereiten Sie die üblichen Unterlagen vollständig vor, denn bei einem Einkommen schaut die Bank genauer hin:
- aktuelle Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Nachweise über Eigenkapital und Rücklagen
- Kindergeld- und Unterhaltsnachweise, falls vorhanden
- Übersicht über laufende Kredite und Verpflichtungen
- Nachweise über bestehende Absicherungen
Wann hilft ein Baufinanzierer?
Banken unterscheiden sich darin, wie sie Lebenshaltungskosten pauschal ansetzen, wie sie Mieteinnahmen und Kindergeld berücksichtigen und wie sie mit Elternzeit umgehen. Gerade mit einem einzigen Einkommen können diese Unterschiede über Zusage oder Absage entscheiden. Ein Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO vergleicht mehrere Banken und hilft, eine Rate zu finden, die auch in schwierigeren Phasen tragbar bleibt.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Single eine Baufinanzierung?
Ja, Banken finanzieren auch Käufer mit nur einem Einkommen. Sie prüfen dann besonders genau, ob dieses eine Einkommen die Rate und die Lebenshaltung dauerhaft trägt, denn es gibt keinen zweiten Verdienst als Puffer. Mehr Eigenkapital, ein stabiles Arbeitsverhältnis und eine vorsichtig gewählte Rate verbessern Ihre Chancen deutlich.
Wie rechnet die Bank bei einem Alleinverdiener mit Familie?
Die Bank setzt das Einkommen des Verdieners an und zieht Lebenshaltungskosten für alle Personen im Haushalt ab, also auch für Partner und Kinder. Kindergeld rechnen viele Banken als Einnahme an. Ob das Einkommen nach allen Abzügen für die Rate reicht, entscheidet über die mögliche Darlehenssumme.
Kann jemand für mich bürgen oder mitunterschreiben?
Ja, Eltern oder andere Angehörige können als Mitdarlehensnehmer oder als Bürge auftreten. Als Mitdarlehensnehmer haften sie für das gesamte Darlehen, und ihr Einkommen fließt in die Haushaltsrechnung ein. Eine Bürgschaft nach § 765 BGB sichert die Bank zusätzlich ab, ersetzt aber in der Regel kein fehlendes Einkommen.
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