Inhalt
- Was gilt rechtlich für den Heizungstausch?
- Welche Finanzierungswege gibt es?
- Wann reicht ein Ratenkredit?
- Wann lohnt sich ein Immobiliendarlehen für den Heizungstausch?
- Welche Rolle spielt die Förderung?
- Kann ich Förderung und Steuerermäßigung für dieselbe Heizung kombinieren?
- Wie planen Sie den Heizungstausch finanziell?
- Wann hilft ein Baufinanzierer?
Einen Heizungstausch finanzieren Eigentümer meist mit Eigenmitteln, einem Ratenkredit ohne Grundbucheintrag oder über ein Immobiliendarlehen, häufig ergänzt um eine Förderung oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Welcher Weg passt, hängt von den Kosten, der bestehenden Finanzierung und dem gewählten Heizsystem ab. Wichtig ist, Förderung und Finanzierung vor der Auftragsvergabe zu klären.
Was gilt rechtlich für den Heizungstausch?
Das frühere Gebäudeenergiegesetz trägt seit dem 29. Juli 2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit der Änderung gilt nach § 42 GModG eine freie Wahl des Heizsystems. Wer eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 GModG schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe einsetzen.
Muss ich meine alte Heizung nach 30 Jahren austauschen? Nein, das Betriebsverbot für Heizkessel ab 30 Jahren ist mit der Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Auch die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen gilt nicht mehr. Viele ältere Texte geben hier noch einen überholten Stand wieder.
Für die Finanzierung bedeutet das: Der Zeitpunkt des Tauschs ist in vielen Fällen frei planbar. Sie können ihn mit einer Anschlussfinanzierung, einer größeren Modernisierung oder dem Ende eines laufenden Kredits abstimmen. Die laufenden Brennstoffkosten und die Quote klimaneutraler Brennstoffe sollten Sie bei der Wahl des Systems trotzdem mitbedenken.
Welche Finanzierungswege gibt es?
Vier Wege kommen in Betracht, einzeln oder kombiniert:
| Weg | Geeignet für | Zu beachten |
|---|---|---|
| Eigenmittel | überschaubare Kosten, ausreichende Rücklagen | Notreserve nicht aufbrauchen |
| Ratenkredit ohne Grundbucheintrag | schnelle Umsetzung, mittlere Beträge | höherer Zins, kürzere Laufzeit |
| Immobiliendarlehen | größere Modernisierung, anstehende Anschlussfinanzierung | Notar- und Grundbuchkosten bei Neueintragung |
| Förderung oder Steuerermäßigung | energetisch begünstigte Systeme | Antragszeitpunkt und Ausschlüsse beachten |
Wann reicht ein Ratenkredit?
Ein Ratenkredit ohne Grundschuld ist für viele Heizungsprojekte die einfachste Lösung. Die Auszahlung erfolgt schnell, es gibt keinen Notartermin, und Sie können den Kredit als Allgemein-Verbraucherdarlehen nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dabei nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt.
Gerade beim Heizungstausch ist das praktisch: Fließt später ein Zuschuss, können Sie ihn direkt zur Sondertilgung nutzen. Manche Banken bieten zweckgebundene Modernisierungskredite an, die zu etwas besseren Konditionen vergeben werden, dafür aber Rechnungen als Nachweis verlangen.
Wann lohnt sich ein Immobiliendarlehen für den Heizungstausch?
Ein Immobiliendarlehen lohnt sich vor allem, wenn der Heizungstausch Teil einer größeren Modernisierung ist oder ohnehin eine Anschlussfinanzierung ansteht. Dann lassen sich die Kosten zu meist günstigeren Konditionen und über eine längere Laufzeit finanzieren. Für einen einzelnen Heizungstausch sind Notar- und Grundbuchkosten dagegen oft unverhältnismäßig.
Eine Ausnahme ist eine bestehende Grundschuld mit freiem Spielraum. Liegt sie bei Ihrer Hausbank und deckt deren Sicherungszweck auch neue Kredite ab, kann die Bank ein Zusatzdarlehen ohne neue Eintragung gewähren. Fragen Sie gezielt danach.
Welche Rolle spielt die Förderung?
Für Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, gibt es Förderangebote des Bundes, die über die KfW abgewickelt werden. Daneben haben einige Länder eigene Programme. Welche Systeme gefördert werden, in welcher Form und zu welchen Bedingungen, ändert sich regelmäßig. Maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter auf den Seiten der KfW.
Für die Finanzierung sind drei Punkte entscheidend:
- Antragszeitpunkt: Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Ein Vertrag mit dem Handwerker sollte dann eine passende Bedingung enthalten.
- Auszahlungszeitpunkt: Zuschüsse fließen meist erst nach Abschluss und Nachweis. Die Kosten müssen bis dahin vorfinanziert werden.
- Nachweise: Rechnungen und gegebenenfalls Bestätigungen von Fachbetrieben oder Energieeffizienz-Experten sind Voraussetzung für die Auszahlung.
Kann ich Förderung und Steuerermäßigung für dieselbe Heizung kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme schließen sich Förderzuschuss oder zinsverbilligter Förderkredit und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in der Regel gegenseitig aus. Sie müssen sich also für einen Weg entscheiden. Welcher günstiger ist, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Die Steuerermäßigung gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum und setzt unter anderem voraus, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Sie wird über mehrere Jahre mit der Einkommensteuer verrechnet. Für die Finanzierung heißt das: Die Entlastung kommt nicht sofort, sondern verteilt über die folgenden Steuerjahre.
Wie planen Sie den Heizungstausch finanziell?
Eine feste Reihenfolge hilft, Förderverluste und Finanzierungslücken zu vermeiden:
- Energieberatung oder Fachbetrieb einbeziehen: Klären Sie, welches System technisch zum Gebäude passt.
- Angebote einholen: Lassen Sie sich Einbau, Demontage der Altanlage und eventuelle Nebenarbeiten wie Heizkörpertausch einzeln ausweisen.
- Förderung oder Steuerweg wählen: Entscheiden Sie vor Auftragsvergabe, welchen Weg Sie gehen.
- Finanzierung sichern: Holen Sie die Kreditzusage ein, bevor Sie den Auftrag verbindlich erteilen.
- Puffer einplanen: Beim Heizungstausch tauchen häufig Zusatzarbeiten auf, etwa am Schornstein oder an der Elektrik.
Wann hilft ein Baufinanzierer?
Ein Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO ist sinnvoll, wenn der Heizungstausch mit weiteren Maßnahmen oder einer Anschlussfinanzierung verbunden werden soll. Er kann Förderkredite in die Finanzierung einbinden und Angebote mit und ohne Grundschuld vergleichen. Für die technische Auswahl ist ein Fachbetrieb oder eine Energieberatung zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Heizung nach 30 Jahren austauschen?
Nein, das Betriebsverbot für Heizkessel ab 30 Jahren ist mit der Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Auch die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen gilt nicht mehr. Viele ältere Texte geben hier noch einen überholten Stand wieder.
Kann ich Förderung und Steuerermäßigung für dieselbe Heizung kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme schließen sich Förderzuschuss oder zinsverbilligter Förderkredit und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in der Regel gegenseitig aus. Sie müssen sich also für einen Weg entscheiden. Welcher günstiger ist, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Wann lohnt sich ein Immobiliendarlehen für den Heizungstausch?
Ein Immobiliendarlehen lohnt sich vor allem, wenn der Heizungstausch Teil einer größeren Modernisierung ist oder ohnehin eine Anschlussfinanzierung ansteht. Dann lassen sich die Kosten zu meist günstigeren Konditionen und über eine längere Laufzeit finanzieren. Für einen einzelnen Heizungstausch sind Notar- und Grundbuchkosten dagegen oft unverhältnismäßig.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
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