Ob Altbau in Mainz, Neubau am Stadtrand von Koblenz oder Haus in der Eifel: In Rheinland-Pfalz gelten für alle Käufer dieselben Steuerregeln. Mit 5 Prozent Grunderwerbsteuer liegt das Land im Vergleich der Bundesländer im unteren Mittelfeld. Trotzdem summieren sich die Kaufnebenkosten schnell zu einem fünfstelligen Betrag, den Sie in Ihrer Finanzierung von Anfang an berücksichtigen sollten.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gibt an, dass die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 fünf Prozent der Gegenleistung beträgt. Gegenleistung ist in der Regel der Kaufpreis. Übernehmen Sie zusätzlich Lasten des Verkäufers, zählen auch diese dazu.
Rechtlich beruht die Steuer auf dem Grunderwerbsteuergesetz des Bundes. Die Höhe des Satzes bestimmt jedes Land selbst, Rheinland-Pfalz hat sie durch Landesgesetz auf 5 Prozent festgelegt.
Rechenbeispiel: Für eine Immobilie zu 300.000 Euro fallen in Rheinland-Pfalz 15.000 Euro Grunderwerbsteuer an.
Die Steuer ist eine der Voraussetzungen für den Eigentumswechsel. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und das Grundbuchamt kann Sie eintragen. Von der Steuer befreit sind unter anderem Käufe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in gerader Linie.
Was verlangen Notar und Grundbuchamt?
Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragungen im Grundbuch gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es ist bundesweit einheitlich, die Gebühren sind also in Trier dieselben wie in Hamburg. Sie richten sich vor allem nach dem Geschäftswert, also dem Kaufpreis und der Höhe der Grundschuld.
In der Praxis rechnen Sie für Notar und Grundbuch mit rund 2 Prozent des Kaufpreises. Bei 300.000 Euro entspricht das etwa 6.000 Euro. Je nach Vertrag kann der Betrag etwas darunter oder darüber liegen.
Wie teilen sich Käufer und Verkäufer den Makler?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses greift § 656c BGB, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde. Dann zahlen Käufer und Verkäufer jeweils denselben Anteil. Auf eine bestimmte Höhe legt das Gesetz die Provision nicht fest, sie ist Verhandlungssache. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es viele Privatverkäufe ohne Makler, besonders in kleineren Gemeinden.
Was finanziert die Bank?
Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch kommen in unserem Beispiel auf etwa 21.000 Euro. Banken erwarten in der Regel, dass Sie diesen Betrag selbst aufbringen. Ihr Darlehen sichern sie über die Immobilie ab, und die Nebenkosten erhöhen deren Wert nicht. Eine Vollfinanzierung einschließlich Nebenkosten ist möglich, setzt aber meist ein stabiles und gutes Einkommen voraus und wird von der Bank entsprechend genau geprüft.
Planen Sie deshalb mindestens die Nebenkosten aus Erspartem ein. Jeder zusätzliche Euro Eigenkapital verbessert Ihre Ausgangslage im Bankgespräch.
Welche Förderung gibt es in Rheinland-Pfalz?
Die Wohnraumförderung des Landes liegt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz. Sie bietet Programme zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum an, sowohl für den Kauf als auch für den Bau. Die Förderung wird überwiegend als Darlehen gewährt, die Voraussetzungen betreffen etwa die Haushaltsgröße und die Art des Objekts. Häufig nehmen die Kreis- und Stadtverwaltungen die Anträge entgegen.
Erkundigen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung bei der ISB, denn manche Programme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt wird.
Welche Sparmöglichkeiten gibt es?
Am meisten bewirken Sie bei der Grunderwerbsteuer. Auf bewegliche Gegenstände, die Sie zusammen mit der Immobilie kaufen, fällt sie nicht an. Typische Beispiele sind eine Einbauküche, eine Sauna, eine Markise oder ein Gartenhaus ohne festes Fundament. Werden diese Gegenstände mit realistischem Wert gesondert im Kaufvertrag aufgeführt, mindert das die Bemessungsgrundlage. Eine Küche im Wert von 12.000 Euro spart in Rheinland-Pfalz 600 Euro Steuer.
Beachten Sie die Grenzen dieser Gestaltung:
- Nur der tatsächliche Zeitwert ist zulässig.
- Das Finanzamt darf Belege verlangen und Werte anpassen.
- Feste Gebäudebestandteile wie Heizung oder Bad bleiben steuerpflichtig.
Bei Neubauprojekten kann es helfen, Grundstückskauf und Hausbau getrennt zu vereinbaren. Sind beide Verträge eng miteinander verbunden, wertet das Finanzamt sie allerdings als einheitliches Geschäft und besteuert auch die Baukosten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
Nach Angaben des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 fünf Prozent der Gegenleistung, also in der Regel des Kaufpreises.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Rheinland-Pfalz?
Notar- und Grundbuchgebühren folgen dem bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz. Für beides zusammen gelten rund 2 Prozent des Kaufpreises als Faustwert, bei 300.000 Euro etwa 6.000 Euro.
Kann man die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz sparen?
Mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine Einbauküche darf gesondert im Kaufvertrag stehen und ist dann nicht steuerpflichtig. Der Wert muss realistisch sein, denn das Finanzamt prüft ihn.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Förderung für den Hauskauf?
Förderbank des Landes ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Sie bietet Programme zur Wohneigentumsförderung an, deren Bedingungen Sie vor dem Kauf prüfen sollten.
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