Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler kommen beim Kauf einer Immobilie meist 8 bis 11,6 Prozent zum Kaufpreis hinzu. Stand 8. Oktober 2026.

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Über einen Makler?
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Im Durchschnitt rund 2 Prozent des Kaufpreises.

Ob Altbauwohnung in Rostock, Haus am Stadtrand von Schwerin oder ein Grundstück in der Mecklenburgischen Seenplatte: In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Kaufpreise vielerorts unter dem Bundesdurchschnitt. Die Kaufnebenkosten fallen trotzdem ins Gewicht, denn das Land erhebt eine vergleichsweise hohe Grunderwerbsteuer. Hier lesen Sie, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Nach Angaben des Finanzministeriums beträgt die Grunderwerbsteuer im Land derzeit 6 Prozent der Gegenleistung. Der Satz gilt seit dem 1. Juli 2019, zuvor waren es 5 Prozent. Die Mehreinnahmen dienten dazu, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu finanzieren. Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes in Verbindung mit dem Landesgesetz, das den Steuersatz festlegt.

Ein Beispiel: Kaufen Sie in Greifswald oder Wismar eine Immobilie für 300.000 Euro, beträgt die Grunderwerbsteuer 18.000 Euro. Der Satz ist im ganzen Land gleich, egal ob Sie in einer Stadt oder auf dem Land kaufen.

Die Steuer entsteht bereits mit dem wirksamen Kaufvertrag. Das Finanzamt schickt einen Bescheid, nach dessen Bezahlung es die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Erst dann kann das Grundbuchamt Sie als Eigentümer eintragen.

Was kosten Notar und Grundbuch?

Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab, das bundesweit gilt. Für beide Posten zusammen sind rund 2 Prozent des Kaufpreises ein gängiger Faustwert. Bei 300.000 Euro rechnen Sie mit etwa 6.000 Euro.

Bei niedrigeren Kaufpreisen, wie sie in ländlichen Regionen häufig sind, steigt der prozentuale Anteil etwas, weil einige Gebühren nicht linear mit dem Kaufpreis wachsen. Das sollten Sie bei kleinen Objekten berücksichtigen.

Was gilt für die Maklerprovision?

Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt die Halbteilung nach § 656c BGB. Ist der Makler für beide Seiten tätig, zahlen Käufer und Verkäufer jeweils denselben Betrag. Hat der Verkäufer ihn allein beauftragt, dürfen Sie höchstens die Hälfte tragen. Für Mehrfamilienhäuser gilt diese Regel nicht, dort kann die Provision frei verteilt werden.

Die Höhe der Provision ist verhandelbar. Ihr Anteil als Käufer steht im Exposé.

Wie viel Eigenkapital brauchen Sie für die Nebenkosten?

Banken finanzieren in erster Linie den Wert der Immobilie. Grunderwerbsteuer, Notar und Makler sollten Sie deshalb in der Regel aus eigenen Mitteln bezahlen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro kommen allein für Steuer und Notar rund 24.000 Euro zusammen, dazu gegebenenfalls die Maklerprovision.

Wollen Sie eine Ferienimmobilie kaufen, prüfen Banken zusätzlich die Vermietbarkeit und verlangen oft mehr Eigenkapital als bei einer selbst genutzten Wohnung.

Was gilt, wenn Sie ein Grundstück zum Bauen kaufen?

Kaufen Sie zunächst nur ein Grundstück, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer auf den Grundstückspreis. Gerade in ländlichen Teilen des Landes ist das oft ein überschaubarer Betrag. Anders sieht es aus, wenn Grundstück und Haus aus einer Hand angeboten werden, etwa von einem Bauträger oder über ein Paket mit festem Hausanbieter. Dann kann das Finanzamt auch die Baukosten in die Bemessung einbeziehen. Lassen Sie solche Angebote vor der Unterschrift prüfen. Für Notar und Grundbuch fallen beim Grundstückskauf ebenfalls Kosten nach dem GNotKG an, die sich am Grundstückspreis orientieren.

Welche Förderung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Wohnraumförderung des Landes betreut das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Schwerin. Je nach Programm werden der Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt, etwa mit Darlehen oder Zuschüssen. Hinzu kommen die bundesweiten KfW-Programme. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, welche Programme aktuell offen sind.

Wo können Sie Nebenkosten sparen?

Bewegliches Inventar wie Einbauküche, Gartenhaus oder Markise können Sie im Kaufvertrag gesondert ausweisen. Für diesen Anteil zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer. Bei Ferienhäusern betrifft das häufig auch die Möblierung. Die Werte müssen zum Zustand passen, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.

Steuerfrei sind Erwerbe bis 2.500 Euro und Übertragungen zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie. Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt, Spielraum gibt es vor allem beim Makler.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 6 Prozent der Gegenleistung. Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das 18.000 Euro.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern zahlen?

Die Steuer entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag. Bezahlt wird nach Erhalt des Steuerbescheids, in der Regel innerhalb eines Monats.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Mecklenburg-Vorpommern?

Notar und Grundbuch kosten nach dem bundesweit geltenden GNotKG zusammen rund 2 Prozent des Kaufpreises. Bei 300.000 Euro sind das etwa 6.000 Euro.

Kann man die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern sparen?

Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche oder ein Gartenhaus können Sie im Kaufvertrag gesondert ausweisen. Auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Wert angemessen ist.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung für den Hauskauf?

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) betreut die Wohnraumförderung des Landes. Welche Programme für selbst genutztes Eigentum offen sind, sollten Sie vor dem Kauf erfragen.

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